Hannover. Altkanzler Gerhard Schröder droht nach seinem Geburtstagsbesuch beim russischen Präsidenten Wladimir Putin ein neues Parteiordnungsverfahren in der SPD. Es seien zwei Anträge dazu eingegangen, deren Formwirksamkeit noch überprüft werde, sagte der Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, Christoph Matterne.
Zuständig sei wegen Schröders Wohnort der SPD-Unterbezirk Region Hannover. Welche zwei Parteigliederungen die Anträge stellten, sagte Matterne mit Blick auf die SPD-Schiedsordnung nicht. Zuerst hatten die «Badischen Neuesten Nachrichten» über die beiden Anträge berichtet.
2022 hatte es deutlich mehr Anträge gegeben
Vor wenigen Jahren hatte es schon einmal Anträge auf Parteisanktionen gegen Schröder wegen dessen Nähe zu Russland gegeben. Damals hatten 17 SPD-Gliederungen das Verfahren ins Rollen gebracht. In erster Instanz entschied der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer 2022, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe. Dagegen legten sieben SPD-Gliederungen Berufung ein – erfolglos.
Neben einem Parteiausschluss wären auch mildere Strafen wie eine Rüge möglich gewesen. Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover wies 2023 aber alle Anträge auf Sanktionen zurück. In letzter Instanz lehnte auch die SPD-Bundesschiedskommission Anträge auf Berufung als unzulässig ab.
Treffen mit Putin auch nach Angriff auf die Ukraine
Anfang Oktober dieses Jahres hatte Schröder mit einem Besuch bei Putin erneut deutliche Kritik aus seiner Partei auf sich gezogen. Dem Kreml zufolge war Schröder bei Putin, als der in Moskau seinen 74. Geburtstag feierte. Kurz zuvor war Schröder in den Aufsichtsrat des russischen Ablegers der deutschen Supermarktkette Globus berufen worden.
Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Der 82-Jährige ist seit langem mit Putin befreundet und steht wegen dieser engen Verbindung und wegen seines Engagements für russische Unternehmen seit vielen Jahren in der Kritik. Auch seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine traf sich Schröder wiederholt mit Putin.
Hohe Hürden für Parteiausschluss laut SPD-Statuten
Die Hürden für einen Ausschluss aus der SPD sind hoch. Laut SPD-Organisationsstatut muss ein Mitglied dazu «vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen» haben und dadurch muss «schwerer Schaden für die Partei» entstanden sein.
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