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Urteil nach Mordversuch
Attacke in Ulm - Täter wegen Schizophrenie schuldunfähig

Prozess nach Messerangriff in Einkaufszentrum
Der Angeklagte hatte den Angestellten eines Elektrofachmarktes aus dem Nichts heraus angegriffen. (Archivfoto) Foto: Stefan Puchner
Er sticht in einem Elektrofachmarkt auf einen Mitarbeiter ein, verletzt ihn lebensgefährlich und geht dann auf Polizisten los. Nun ist der Eritreer freigesprochen worden – doch frei kommt er nicht.

Ulm. Im Prozess um versuchten Mord und schwere Körperverletzung in einem Ulmer Elektrofachmarkt ist ein 30 Jahre alter Mann wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Grund ist seine schwere psychische Erkrankung. Das Ulmer Landgericht ordnete jedoch die Unterbringung des Eritreers in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus «auf unbestimmte Zeit» an.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann unter einer schweren Schizophrenie leidet. Es gebe keine Hinweise auf einen politischen oder religiösen Hintergrund, betonte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter. «Die Bevölkerung hat zu Recht einen Anspruch darauf, geschützt zu werden.»

Messerstiche kamen aus dem Nichts

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Eritreer Mitte Januar einen 25-jährigen Angestellten des Elektrofachmarkts plötzlich niedergestochen. Zwei Kollegen konnten den Angreifer nur mit Mühe von weiteren Attacken abhalten, wurden dabei aber ebenfalls mit dem Messer angegriffen. Der Angeklagte verließ das Geschäft, wurde aber in der Nähe von zwei Polizeibeamten gestellt. Als er das Messer nicht niederlegen wollte und stattdessen auf die Beamten losging, schossen diese auf ihn.

Der 25-jährige Angestellte erlitt schwere Stichverletzungen und musste mehrfach notoperiert werden. Der junge Mann überlebte nur, weil sich die Spitze der Klinge verbogen hatte und so nicht mehr tief eindringen konnte. Seine beiden Kollegen kamen mit leichteren Schnittverletzungen davon. Täter und Opfer kannten sich nicht.

Der 25-Jährige hat die vielen Messerstiche körperlich leidlich überstanden. Von der Tat selbst weiß der junge Mann nichts mehr. Die Erinnerung setzt erst im Krankenhaus wieder ein. Dort lag er zwölf Tage lang im künstlichen Koma.

Die Tat hat neben Narben im Gesicht und am ganzen Körper vor allem tiefe seelische Spuren hinterlassen. In der früheren Abteilung für Mobiltelefone vermag der 25-Jährige nicht mehr zu arbeiten. Obwohl er gerne mit Menschen zu tun hatte, sei jetzt immer die Angst dabei. Heute würde er lieber fernab vom Publikum im Lager arbeiten wollen. «Auch wenn ich im Supermarkt einkaufen bin, schaue ich immer links und rechts nach hinten, ob da jemand ist.»

Kein erkennbares Motiv

Wie Bilder der Überwachungskameras des Fachgeschäfts im Prozess zeigten, stach der 30-Jährige von hinten ohne Vorwarnung auf sein Opfer ein. Selbst als Kollegen hinzukamen, griff er immer wieder an. «Wir können kein Motiv erkennen», stellte Tresenreiter fest. Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt «Wut, Frust und Verzweiflung» als Grund nennen. Dem wollten weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht folgen. Sie stützten sich auf mehrere Zeugenaussagen, wonach der Mann von Stimmen und höheren Mächten gesprochen habe.

Zudem fiel er demnach immer wieder durch unberechenbare Aggressivität und stundenlange wirre Selbstgespräche auf, die er in unterschiedlichen Stimmlagen führte. So auch am Vorabend der Tat. Dabei habe er mit einem Messer herumhantiert, berichtete ein Mitbewohner einer Ulmer Flüchtlingsunterkunft. In dem Verfahren kam heraus, dass der Mann bereits mehrmals in psychiatrischer Behandlung war.

Ausweisung scheiterte an fehlenden Dokumenten

Der 30-Jährige ist einschlägig vorbestraft und war nur kurz zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden. Er ist wegen verschiedener Gewalt- und Drogendelikte vorbestraft. Wie sich im Prozess herausstellte, hatte er in Haft Justizbeamte und Mitgefangene angegriffen.

Eine Abschiebung in sein Heimatland hätte bereits 2023 erfolgen sollen. Sie scheiterte daran, dass die Behörden vor Ort nicht kooperieren wollten. Nach Angaben des baden-württembergischen Migrationsministeriums war der Eritreer ausreisepflichtig. Weil Eritrea seiner Verpflichtung, eigene Staatsbürger zurückzunehmen, aber nicht nachkomme, seien Abschiebungen in das Land nicht möglich, hatte eine Ministeriumssprecherin mitgeteilt. «Für eine Abschiebung notwendige Identitätsdokumente lagen im konkreten Fall nicht vor.»

Der Fall hatte seinerzeit in Ulm für großes Aufsehen und Betroffenheit gesorgt. Der Fachmarkt gehört zu einem belebten Einkaufsgebiet mit einer Vielzahl von Geschäften vor der Ulmer Innenstadt. Es wird täglich von Tausenden Menschen aus Ulm und Umgebung aufgesucht.

Nebenklägerin hat Anspruch auf 100.000 Euro

Eher symbolischen Charakter hat der Vergleich, den die Nebenklägerin im Sinne des Opfers erzielt hat. Demnach müsste der Angeklagte 100.000 Euro Schadenersatz leisten und für alle Folgekosten aufkommen, die aufgrund des Angriffs für den jungen Mann noch entstehen. «Natürlich weiß auch mein Mandant, dass er das Geld nie sehen wird», sagte die Anwältin.

© dpa-infocom, dpa:260812-930-520357/1