Karlsruhe. Ein Betreuer von Kindern im Rems-Murr-Kreis soll ihm anvertraute Kleinkinder und Kinder vielfach sexuell missbraucht haben. Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg erhob unter anderem wegen schweren Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen sowie der Herstellung kinderpornografischer Inhalte Anklage gegen den Mann. Ihm werden 41 Fälle teils schwerer sexueller Gewalt gegen die Kinder vorgeworfen, teilten das Cybercrime-Zentrum und Polizei weiter mit.
Der Beschuldigte habe bis zu seiner Festnahme im Oktober 2025 als Tagesvater gearbeitet. Um die Kinder habe er sich zu Hause gekümmert, sagte ein Polizeisprecher. Seit 2020 soll der Mann in insgesamt 41 Fällen sexuelle Handlungen an oder vor jeweils mindestens einem von insgesamt acht der von ihm betreuten Kinder vorgenommen haben.
Jüngstes Opfer noch im Säuglingsalter
Zum Alter des Mannes sowie seinem Wohn- beziehungsweise Arbeitsort äußerten sich die Ermittler nicht. Der Mann sei sonst schnell identifizierbar, sagte ein Sprecher. Auch zu den ihm vorgeworfenen Missbrauchstaten werde es keine weiteren Ausführungen geben.
Die Opfer seien zwischen nicht mal einem Jahr und zwölf Jahre alt gewesen. Das betroffene Kind im ersten Lebensjahr habe sich bei den sexuellen Handlungen mit im Raum befunden, sei aber nicht selbst von einem Übergriff betroffen gewesen, hieß es weiter.
In Tauschbörse aufgedeckt
Außerdem soll der Deutsche in zwei Fällen Kinder bei sexuellen Handlungen untereinander aufgenommen haben. In mindestens einem Raum, in dem die Kinder betreut wurden, sei eine Kamera installiert gewesen. Auch habe der Mann kinderpornografische Inhalte an andere weitergegeben, lauten die Vorwürfe weiter.
Die Ermittler waren dem Mann mit Hilfe bayerischer Strafverfolgungsbehörden auf die Schliche gekommen – im Rahmen von Ermittlungen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk. Das sind Tauschbörsen für Kinderpornografie. Bei dem Mann wurden schließlich elektronische Geräte mit einschlägigen Darstellungen gefunden. Er sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Das Landgericht Stuttgart muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
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