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Unfall am Olgaeck
Es bleibt dabei: Keine Haft nach tödlichem Unfall

Prozess wegen tödlichem Unfall in Stuttgart
Hält sich der verurteilte Mann in den nächsten drei Jahren an die Auflagen des Gerichts, muss er nicht ins Gefängnis.(Archivbild) Foto: Bernd Weißbrod
Nach dem tödlichen Unfall an einer Stuttgarter Haltestelle bleibt es bei der Bewährungsstrafe. Denn beide Seiten, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, erkennen das Urteil an.

Stuttgart. Nach dem tödlichen Verkehrsunfall nahe einer Straßenbahnhaltestelle in Stuttgart bleibt die Bewährungsstrafe gegen den Unfallfahrer bestehen. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts in Stuttgart. Das Urteil sei somit rechtskräftig.

Der Mann war Mitte der vergangenen Woche zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Diese Strafe hatte das Gericht zur Bewährung ausgesprochen. Hält er sich in den nächsten drei Jahren an die Auflagen des Gerichts, muss er also nicht ins Gefängnis. 

Frau kam beim Unfall ums Leben 

Das Gericht verhängte zudem eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 400.000 Euro, die an die verschiedenen Opfer und ihre Angehörigen gehen. Zudem muss der Mann regelmäßig nachweisen, dass er weiter keine Drogen nimmt. Im Prozess hatte er eingeräumt, am Tag vor dem Vorfall Kokain und Schlafmittel konsumiert zu haben. «Ich hätte nicht fahren dürfen», hatte er im Gericht gesagt.

Der Mann war Anfang Mai 2025 laut Anklage im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Olgaeck nahe der Stuttgarter Innenstadt mit seinem Geländewagen von der Fahrbahn abgekommen und in den Fußgängerbereich vor der Haltestelle gefahren. Eine 46 Jahre alte Frau kam ums Leben, acht weitere Fußgänger wurden teils schwer verletzt.

© dpa-infocom, dpa:260529-930-146235/1