Mannheim/Todtmoos. Janette Fuchs sieht sich nicht als streitbare Person. «Das liegt mir auch ganz fern, Streit», sagt die 59-Jährige. «Also ich möchte nicht streiten.» Aber als sie erfährt, dass nicht nur ihr Vorgänger, sondern auch ihr Nachfolger im Amt des Bürgermeisters des Schwarzwald-Kurortes Todtmoos besser bezahlt wurden als sie, will sie das nicht akzeptieren: Sie klagt auf Schadenersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
«Es geht mir nicht nur um meine Person, sondern um das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Verantwortung", das auch im öffentlichen Dienst gelten muss», sagt Fuchs. «Es geht um grundsätzliche Fragen der Gerechtigkeit und der Gleichstellung.» Die Gemeinde hingegen sieht keinen Hinweis auf eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts und fordert, die Klage abzuweisen, wie deren Anwalt André Friedl sagt.
Ex-Rathauschefin siegte bereits vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Freiburg gab Fuchs allerdings im vergangenen Jahr bereits recht: Es verurteilte die Gemeinde unter anderem dazu, Janette Fuchs mehr als 36.500 Euro Schadenersatz und eine Entschädigung von 7.000 Euro zu zahlen. Doch die Kommune ging in Berufung. Am Donnerstag (11.00 Uhr) verhandelt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim über ihren Fall.
Die langjährige Verwaltungsbeamtin aus dem Enzkreis hatte 2014 in Todtmoos im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit geholt. Sie habe den Ort durch regelmäßige Urlaube dort gekannt und die Gemeinde weiterentwickeln wollen - «ein bisschen frischen Wind» reinbringen, erzählt sie. Sie habe ihre Arbeit in Todtmoos gerne gemacht.
Zusammenarbeit mit Verwaltung sei gut gewesen
Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung sei gut gewesen - mit dem Gemeinderat teilweise schwieriger, sagt Fuchs. Als sich die parteilose Bürgermeisterin 2022 nochmals um das Amt bewarb, unterlag sie im ersten Wahlgang klar.
Schon Fuchs' Vorgänger war durch den Gemeinderat zum Amtsantritt eine Besoldungsstufe höher eingestuft worden - obwohl sich beide «in einer vergleichbaren Situation» befanden, wie es im Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg steht.
Fuchs erfuhr aus der Presse, dass ihr Nachfolger mehr Geld bekam
Als Fuchs aus der Presse erfuhr, dass ihr Nachfolger ebenfalls direkt in die höhere Besoldungsstufe eingestuft worden war, habe sie sich entschlossen zu klagen. «In dem Moment war mir klar, hier geht es nicht mit rechten Dingen zu», sagt Fuchs. Für sie sei eindeutig gewesen, dass sie nur schlechter bezahlt worden sei, weil sie eine Frau sei.
Laut ihrem Anwalt Jörg Düsselberg bezieht sich der vom Verwaltungsgericht Freiburg zugesprochene Schadenersatz auf die Differenz der Bezüge zwischen den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 für etwas mehr als die Hälfte ihrer Amtszeit. Es habe keine umfassende Begründung für die niedrigere Einstufung von Fuchs zu Beginn ihrer Amtszeit durch den Gemeinderat gegeben, sagt er.
Gemeinderat entscheidet über Bezahlung
Wie viel ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin verdient, ist in Baden-Württemberg im Grunde im Landeskommunalbesoldungsgesetz geregelt. Je nach Bevölkerungszahl stehen in der Regel zwei Besoldungsgruppen zur Auswahl. Der Gemeinderat entscheidet über die Eingruppierung.
«Maßgebend ist dabei eine objektive, also amtsbezogene Bewertung des konkreten kommunalen Wahlamts», heißt es dazu vom Innenministerium in Stuttgart. «Hierbei sind ausschließlich die objektiven Anforderungen des Amtes zugrunde zu legen.» Dabei gehe es auch um die individuelle Situation der Gemeinde, ihre besonderen Aufgaben und die damit verbundene Beanspruchung des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin.
Geschlecht darf bei Bezahlung keine Rolle spielen
Subjektive, rein auf die Person bezogene Gesichtspunkte dürften hier nicht einfließen, heißt es weiter - beispielsweise besonderes Engagement, individuelle Leistung oder Erfahrung und eben das Geschlecht.
Der Anwalt der Gemeinde Todtmoos, Friedl, argumentiert, dass zwischen der Entscheidung über die Besoldungsstufe des Vorgängers und von Fuchs 24 Jahre lägen. In der Zwischenzeit hätten sich sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Übernachtungszahlen und die Herausforderungen in der Gemeinde geändert, sagt Friedl - dazu nennt er die Finanzsituation der Gemeinde sowie die personelle Ausstattung der Dienststelle bei Amtsantritt des Vorgängers. Außerdem habe sich die gesetzliche Grundlage geändert.
Fuchs sagt, der lange Rechtsstreit belaste sie nicht
Im Protokoll des Gemeinderates stehe zwar zu der Entscheidung über die Besoldung von Janette Fuchs im Jahr 2014 nicht viel. «Aber aus dem Protokoll geht schon hervor, dass sich der Gemeinderat an den Kriterien, die nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz maßgeblich sind, orientiert hat», sagt Friedl. «Wir sehen deshalb bereits kein Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts.»
Der lange Rechtsstreit belaste sie nicht, sagt Fuchs, die heute Pensionärin ist. «Ich kann jetzt alles machen, wofür ich keine Zeit hatte.» Sie engagiere sich unter anderem auf einem Hof, wo Menschen mit Behinderung unter Anleitung arbeiteten. Zudem sei sie Tiertherapeutin - therapiere vor allem Hunde und Pferde.
«Ich bin jetzt nicht rastlos, aber ich bin immer aktiv», sagt Fuchs. «Ich bin ganz vielseitig.» Um einen Posten als Bürgermeisterin bewerbe sie sich allerdings nicht mehr.
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