Stuttgart/Brüssel. Um im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie eine rechtliche Lücke zu schließen, appellieren zwei Minister aus Baden-Württemberg an Abgeordnete im EU-Parlament. Dort geht es in der neuen Woche darum, eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln zu verlängern, die Online-Plattformen das Durchsuchen von privater Kommunikation erlaubt. «Im Mittelpunkt stehen wehrlose Kinder, die Opfer sexuellen Missbrauchs werden oder bereits geworden sind», betonen Justizminister Moritz Oppelt und Innenminister Manuel Hagel (beide CDU).
«Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Rechtsstaats», schreiben die beiden Minister in dem Brief an EU-Abgeordnete, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Datenschutz und Kinderschutz dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Strafrechtliche relevante Hinweise aus den USA
Hintergrund ist, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland entscheidend von Hinweisen aus den USA abhängt. Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google konnten in der Vergangenheit in Europa etwa Inhalte mit automatisierten Programmen scannen und verbotene Inhalte an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) melden. Die Organisation leitet solche Hinweise weltweit an Strafverfolgungsbehörden weiter – in Deutschland ans Bundeskriminalamt.

«In den Jahren 2024 und 2025 wurden dem Bundeskriminalamt jeweils über 200.000 Hinweise übermittelt», heißt es in dem Brief. Mehr als die Hälfte habe sich als strafrechtlich relevant erwiesen. Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg übernimmt viele der Verfahren mit Bezug in den Südwesten.
Bei der Abstimmung in Brüssel gehe es wirklich um viel, betonte Justizminister Oppelt. «Das angesetzte Dringlichkeitsverfahren im Europäischen Parlament ist auf absehbare Zeit vielleicht die letzte Chance, um sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie auch in Zukunft konsequent zu bekämpfen und Kinder zu schützen», sagte er der dpa in Stuttgart.
«Wir brauchen eine Regelung, damit Online-Plattformen Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch wirksam aufdecken und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten können», so Oppelt. Alles andere wäre ein heftiger Rückschlag «mit verheerenden Folgen für Kinder, die dann noch weniger Chance haben, aus ausweglosem Leid gerettet zu werden».

Verlängerung galt als gescheitert – bis jetzt
Zwar wird an einer dauerhaften europäischen Regelung gearbeitet. Wann diese in Kraft treten kann, ist aber nicht absehbar. Ziel der Übergangsregelung ist es, vor allem Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Die vorherige Ausnahmeregelung, die das Scannen und Meldungen zu Missbrauchsinhalten ermöglichte, lief im April aus.
Ende März war eine Abstimmung über eine Verlängerung im EU-Parlament gescheitert, da nach dem Willen eines Großteils der Abgeordneten Kontrollen etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollten die EU-Staaten bisher allerdings nicht zustimmen.
Das Vorhaben, die zeitlich befristete Ausnahme von den Datenschutzregeln zu verlängern, galt daher als gescheitert. Nun haben es die EU-Staaten aber in einem ungewöhnlichen Schritt wieder auf die Agenda gesetzt.
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