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Tiere
Kann der Wolf-Abschuss noch verhindert werden?

Wolf
Es gibt nur wenige Wölfe in freier Wildbahn in Baden-Württemberg. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod
Naturschützer kämpfen jetzt vor Gericht um das Leben von Wolf GW2672m. Wie ein Verein argumentiert und welchen rechtlichen Verstoß er sieht.

Stuttgart. Naturschützer wollen mit einer Klage und einem Eilantrag dem zum Abschuss freigegebenen Hornisgrinden-Wolf das Leben retten. Der Verein Naturschutzinitiative (NI) hat sich nach eigenen Angaben an das Verwaltungsgericht Stuttgart gewandt. Unklar war zunächst, ob beziehungsweise wann dieses über die Klage und den Eilantrag entscheidet.

Das Umweltministerium in Stuttgart hatte am Dienstag bekanntgegeben, dass es eine bis 10. März gültige Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Rüden mit der Bezeichnung GW2672m erteilt habe. Das im Nordschwarzwald heimische Tier habe sich mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert. Andere Versuche, den Wolf zu verscheuchen, hätten nicht geholfen. Zudem habe ein Wolfstourismus begonnen, der unterbunden werden solle.

Verein sieht Verstoß gegen EU-Recht

Die NI kritisierte am Abend, dass das Ministerium tätig geworden sei, obwohl der Wolf keine Gefahr darstelle. Er habe weder Weidetiere gerissen noch versucht, sich aktiv auf Menschen zuzubewegen und in Kontakt zu treten.

Zudem lebten in Baden-Württemberg nachweislich nur vier Wölfe. Würde einer davon geschossen, bedeutete dies den Abschuss von 25 Prozent der baden-württembergischen Wolfspopulation. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes sei nach EU-Recht jedoch rechtswidrig, hieß es.

Daher habe die NI Klage eingereicht. «Wegen des drohenden Abschusses des Wolfes wurde auch ein Eilantrag gestellt, mit welchem erreicht werden soll, dass der Wolf nicht vor Abschluss des Klageverfahrens verfolgt werden darf.»

© dpa-infocom, dpa:260129-930-611614/1