Heidelberg/Eberbach. Sie haben einen 27-Jährigen dazu gebracht, eine tödliche Menge Alkohol zu trinken: Das Landgericht Heidelberg hat vier Jugendliche wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Bewährungsstrafen für die heute 16- und 17-Jährigen reichen von zwei Jahren bis zu einem Jahr und drei Monaten, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.
Der Mann starb laut Anklage im Oktober 2024 – drei Tage nach dem Treffen von Opfer und Tätern an den Folgen einer Alkoholvergiftung. Das Verfahren fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Fünf Promille Alkohol im Blut
Die zum Tatzeitpunkt 15 beziehungsweise 16 Jahre alten Angeklagten und das Opfer kannten sich laut Gericht vor der Tat. Sie sollen sich in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) in der Wohnung eines der Angeklagten getroffen haben. Dort sollen sie an dem Abend den 27-Jährigen dazu veranlasst haben, erhebliche Mengen hochprozentiger alkoholischer Getränke zu trinken, wie die Gerichtssprecherin sagte. Angaben zu Art und Menge machte sie nicht.
Die Angeklagten erkannten dabei laut Gericht, dass das Opfer bereits nach kurzer Zeit derart betrunken war, dass es die Folgen weiteren Alkoholkonsums nicht mehr abschätzen konnte. Trotzdem hätten sie dem Mann weiteren Alkohol verabreicht – bis er schließlich rund fünf Promille Alkohol im Blut gehabt habe.
Erst keinen Rettungswagen gerufen aus Angst vor Konsequenzen
Als das Opfer wenig später bewusstlos geworden sei, hätten die Jugendlichen zunächst aus Angst vor Konsequenzen nicht den Notruf gewählt, hieß es weiter. Erst etwa vier Stunden später, als der Atem des Opfers bereits schwächer geworden sei, hätten sie den Rettungswagen gerufen.
Bis die Rettungskräfte wenige Minuten danach gekommen seien, habe das Opfer nach einem Kreislaufstillstand bereits irreparable Hirnschäden gehabt. An diesen sei er wenig später gestorben. Laut ADAC besteht eine potenziell lebensbedrohliche Alkoholvergiftung bereits ab etwa drei Promille.
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger hatten Bewährungsstrafen für die nicht vorbestraften Angeklagten beantragt. Die Nebenklage hatte für zwei Angeklagte Haftstrafen ohne Bewährung beantragt und für zwei Jugendliche Bewährungsstrafen.
© dpa-infocom, dpa:260520-930-105075/1
