Memmingen. Im Prozess um einen Hammermord an zwei Senioren in Günzburg wird weiter über die Schuldfähigkeit des angeklagten 31-Jährigen gerungen. Kurz vor den Plädoyers legte die Verteidigung des Mannes zwei Schreiben vor, mit denen belegt werden soll, dass der Angeklagte bei der Tat psychisch krank gewesen sei.
Das Landgericht Memmingen bestellte daraufhin am Donnerstag nochmals den Gerichtspsychiater ein, die Verteidigung den von ihnen beauftragten zusätzlichen Gutachter. Beide hatten am Mittwoch bereits kontrovers darüber diskutiert, ob bei dem 31 Jahre alten Deutschen eine Wahnvorstellung vorliegt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, aus Rache seine Großmutter und deren Mann mit einem Hammer erschlagen zu haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war er davon ausgegangen, dass der Partner der Großmutter die Mutter des Beschuldigten sexuell missbraucht und die Großmutter dabei tatenlos zugesehen habe. Ob es diese Missbrauchstaten tatsächlich vor Jahrzehnten gegeben hat, ist unklar. Die Getöteten waren 74 und 78 Jahre alt.
Angeklagter schickte Briefe mit teils wirren Angaben an Anwalt
Eigentlich wollte die Strafkammer am Donnerstag das Urteil verkünden. Doch die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und der Anwälte des Angeklagten wurden durch die Diskussion um eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes verzögert.
Nun sollen die beiden Psychiater erneut die beiden Schreiben beurteilen, die der Angeklagte an seinen Verteidiger Felix Dimpfl geschickt hatte. Darin machte der 31-Jährige teils wirre Angaben. Die Verteidigung hat wegen der uneinheitlichen Bewertung der zwei bislang eingebundenen Psychiater ein drittes Gutachten verlangt. Wann es zum Urteil kommt, ist derzeit unklar.
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