Kempten/Lindau. Das Landgericht in Kempten hat einem wegen Kinderpornografie angeklagten Mann klargemacht, dass er keine Chance auf eine Bewährungsstrafe habe. Obwohl der Beschuldigte seit einem Verkehrsunfall vor elf Jahren körperlich schwer beeinträchtigt sei und unter rechtlicher Betreuung stehe, müsse er nun für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, teilte das Landgericht mit.
Der Mann war zu dieser Strafe vom Amtsgericht in Lindau verurteilt worden. Er legte aber Berufung ein, damit er eine Haftstrafe von höchstens zwei Jahren bekommt. Denn nur bis zu dieser Grenze können Gefängnisstrafen in Deutschland zur Bewährung ausgesetzt werden.
Vorsitzende betont das Leid der jungen Opfer
Doch die Vorsitzende der Strafkammer in Kempten machte in der Verhandlung klar, dass der Angeklagte keine Chance auf Bewährung bekommen werde. Denn die Opfer der Verbreitung von Kinderpornografie seien einem hohen Risiko schwerer und dauerhafter psychischer und physischer Schäden ausgesetzt, betonte die Richterin. Daraufhin zog der Angeklagte seinen Berufungsantrag zurück, sodass das Lindauer Urteil rechtskräftig wurde.
Der zum Tatzeitpunkt 30 Jahre alte Mann war wegen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Er hatte sich in 17 Fällen Videos, bei denen 5 bis 12 Jahre alte Kinder und in einem Fall sogar ein Säugling missbraucht worden waren, besorgt und weitergegeben.
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