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1. Mai
Schlechte Scherze in Walpurgisnacht - Wann Anzeigen drohen

Maibaum
Maibäume zu fällen gilt als Sachbeschädigung. (Symbolbild) Foto: Silas Stein
«Maischerze» gehören in der letzten Aprilnacht dazu. Doch wenn diese zu weit gehen, Grenzen überschritten werden, ist plötzlich die Polizei zuständig. Was man beachten sollte, um Ärger zu vermeiden.