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Ermittlungen laufen
Seniorin im Kofferraum – Neuer Fall bei «Aktenzeichen XY»

«Aktenzeichen XY... ungelöst»
Ein neuer Kriminalfall beschäftigt bald die ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst». (Archivbild) Foto: Matthias Balk
Am helllichten Tag, auf einem Parkplatz: Eine Seniorin wird in ihrem Wagen bedroht und entführt. Sie überlebt – doch der Täter verschwindet. Die Ermittler präsentieren den Fall im TV.

Tübingen/Reutlingen. An Ostern wird eine 68 Jahre alte Frau auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Tübingen in ihrem Fahrzeug überwältigt und entführt. Der Täter ist bislang nicht gefasst. Der Fall wird am Mittwoch (5. November) um 20.15 Uhr in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY … ungelöst» aufgerollt.

Von der Ausstrahlung erhoffen sich die Ermittlerinnen und Ermittler neue Hinweise, die zur Aufklärung dieses schweren Raubs beitragen können.

Auf dem Parkplatz überwältigt 

Der Unbekannte war laut Polizei Reutlingen am 19. April gegen 12.40 Uhr auf den Beifahrersitz des auf dem Parkplatz abgestellten Autos der Seniorin gestiegen. Anschließend bedrohte er die Frau mit einem Messer, schlug und fesselte sie und drückte sie auf die Rückbank ihres Wagens, mit dem er vom Parkplatz fuhr. 

An einem unbekannten Ort ohne häusliche Bebauung brachte er die 68-Jährige dann in den Kofferraum des Fahrzeugs und setzte die Fahrt fort. 

Frau konnte sich aus Kofferraum befreien

Der Tatverdächtige fuhr laut Polizei dann zu einem Geldinstitut und ließ den Wagen in der Nähe zurück. Der Frau gelang es, die Fesselung zu lösen und sich aus dem Kofferraum zu befreien. 

Zeugen, die auf die 68-Jährige aufmerksam geworden waren, verständigten Polizei und Rettungsdienst, der sie zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus brachte. Der Mann flüchtete unerkannt mit mehreren gestohlenen Bankkarten.

Suche auch mit Phantombild

Ein Phantombild des Tatverdächtigen und Videosequenzen, auf denen der Unbekannte zu erkennen ist, sind im Fahndungsportal der Polizei Baden-Württemberg eingestellt. Ebenso Fotos von Gegenständen, die mit dem unbekannten Tatverdächtigen im Zusammenhang stehen. 

Die Staatsanwaltschaft Tübingen lobte eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro für die Aufklärung dieser Straftat aus. Diese Belohnung sei ausschließlich für Privatpersonen bestimmt.

© dpa-infocom, dpa:251030-930-228252/1