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Freiheitsstrafe auf Bewährung
Sexueller Missbrauch - Physiotherapeut geht gegen Urteil vor

Prozess gegen Physiotherapeut
Ein Angeklagter wehrt sich gegen seine Bewährungstrafe. (Archivfoto) Foto: Stefan Puchner
Nach dem Urteil gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin geht ein Physiotherapeut gegen seine Bewährungsstrafe vor. Was bedeutet das?

Ellwangen. Nach einem Urteil wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin geht ein Physiotherapeut gegen die Entscheidung vor. Der Mann habe Revision eingelegt, teilte das Landgericht Ellwangen mit. Das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 12. Mai sei deshalb nicht rechtskräftig. Mit dem Fall muss sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befassen. 

Der Physiotherapeut war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Kammer folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sich in mindestens einer Sitzung an der 34 Jahre alten Patientin vergangen hatte. 

Physiotherapeut beteuerte Unschuld

Die Frau trat bei dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Sie sagte am ersten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Ehemann und Schwägerin bestätigten später ihre Darstellungen. Alle Zeugen beschrieben, wie die junge Frau von dem Erlebten stark geprägt sei und darunter leide.

Der 54-Jährige beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Seine Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Auf Nachfrage räumte er ein, dass die Frau in einigen Sitzungen, die teilweise abends stattfanden, keine Unterhose trug.

Bereits zweites Verfahren gegen den Mann

Bereits vor rund einem Jahr war der Mann in einem ähnlichen Fall zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da sich das Landgericht in Ellwangen auch mit diesem Vorgang in einem Berufungsverfahren beschäftigen wird. Zudem hätten sich bei der Staatsanwaltschaft weitere betroffene Frauen gemeldet.

© dpa-infocom, dpa:260521-930-110413/1