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Kriminalität
Verdacht auf gefährliche Prostitution im Bodenseekreis

Prostitution
Eine Frau soll trotz einer HIV-Infektion Sex gegen Geld angeboten haben. (Symbolbild) Foto: Andreas Arnold
Eine Frau soll trotz HIV-Infektion ungeschützt Sex gegen Geld angeboten haben. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. Welche Regeln für Gesundheit und Schutz gelten in dem Gewerbe?

Überlingen. Trotz einer HIV-Infektion hat nach Ermittlungen der Polizei eine Sexarbeiterin im Bodenseekreis ungeschützten Sex gegen Geld angeboten. Die Vorwürfe lauten illegale Prostitution und gefährliche Körperverletzung. Der Verdacht gegen die Frau erhärtete sich nach Angaben der Ermittler, nachdem Unterlagen gesichtet wurden. Wie die Sexarbeit geregelt ist.

Wo ist die Prostitution erlaubt?

In Baden-Württemberg ist Prostitution in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 35.000 verboten. In Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann auf Antrag der Gemeinde die Prostitution für das ganze Gebiet oder für bestimmte Bereiche der Gemeinde durch das Regierungspräsidium untersagt werden. Das sind dann sogenannte Sperrbezirke. In Gemeinden von mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern darf die Prostitution nicht von vornherein vollständig ausgeschlossen werden.

Wie viele Menschen prostituieren sich?

Die freiwillige Prostitution durch Erwachsene sowie die Nachfrage danach sind in Deutschland zulässig. Statistische Daten, wie viele Menschen in der Prostitution in Deutschland tätig sind, existieren laut dem Bundesfrauenministerium bislang nicht. Es gebe lediglich Schätzungen. 

Im Jahr 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Das Statistische Bundesamt berichtete zum Ende des Jahres 2023 von rund 30.600 angemeldeten Prostituierten in Deutschland. Die tatsächliche Zahl liegt aber wahrscheinlich sehr viel höher.

80 Prozent der gemeldeten Personen haben keine deutsche Staatsbürgerschaft. Vor Corona waren noch etwa 10.000 mehr Menschen offiziell in der Prostitution gemeldet. Während des zeitweisen Verbots seien viele aus der Statistik verschwunden, heißt es.

Alle Prostituierten sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden. Sie müssen ein allgemeines Informations- und Beratungsgespräch absolvieren sowie regelmäßig gesundheitliche Beratungen wahrnehmen. Laut der Beratungsstelle für Menschen in Prostitution (ela) gibt es für Sexarbeitende keine verpflichtenden HIV-Tests. 

Wie häufig müssen Prostituierte zur Gesundheitsberatung?

Personen ab 21 Jahren müssen alle zwölf Monate zur gesundheitlichen Beratung. Personen unter 21 Jahren müssen die Beratung alle sechs Monate wahrnehmen. Zur Verlängerung der Anmeldebescheinigung müssen Prostituierte nachweisen, dass sie regelmäßig bei der gesundheitlichen Beratung waren. 

Welche Erreger sind gefährlich bei ungeschütztem Sex?

Das Gesundheitsamt Stuttgart bietet zum Beispiel anonym und gebührenfrei Tests für folgende sexuell übertragbare Infektionen an: HIV, Chlamydien, Gonorrhö (Tripper), Syphilis (Lues) und Hepatitis. «Gegen sexuell übertragbare Infektionen sind Kondome nach wie vor der beste Schutz. Kondome schützen vor HIV und senken das Risiko einer Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten wie Syphilis, Tripper und Chlamydien», teilt das Gesundheitsamt mit. 

HIV ist ein Virus, das das Immunsystem angreift. Es wird durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen. Einem höheren Risiko einer Infektion sind nach Angaben des UN-Programms für den Kampf gegen Aids (UNAIDS) folgende Personengruppen ausgesetzt: Männer, die Sex mit Männern haben, Prostituierte und Transgenderfrauen sowie Menschen, die Drogen spritzen. 

Mit Aids wird die Immunschwäche bezeichnet, die auftritt, wenn eine HIV-Infektion nicht behandelt wird. Menschen sterben dann an ansonsten vergleichsweise harmlosen Krankheiten. Oftmals komme es vor, dass Frauen für ihre Dienste ohne Gummi einen höheren Lohn angeboten bekommen als mit Kondom, sagte eine Sprecherin der Beratungsspreche ela: «Sie verdienen dann unter Umständen mehr.»

© dpa-infocom, dpa:250924-930-79402/1