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Aussagen im Prozess
Warum das Urteil zum Ludwigsburger Autorennen schwierig ist

Unfallstelle eines mutmaßlichen Autorennens mit Todesopfern
Die Angehörigen der beiden Toten haben alle Prozesstage besucht. (Archivbild) Foto: Bernd Weißbrod
Raserprozess
Die Brüder und ihr Cousin sollen in einer Tempo-50-Zone mit PS-starken Limousinen Vollgas gegeben haben. Foto: Andreas Rometsch
Prozess nach tödlichem Autorennen
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für den jüngeren Bruder - wegen Mordes und illegalen Autorennens mit Todesfolge. Foto: Bernd Weißbrod
Die Justiz ringt um das richtige Strafmaß: Kann das Urteil zum fatalen Ludwigsburger Autorennen auch ein Signal für künftige Fälle senden?

Stuttgart. Etwas über ein Jahr ist vergangen seit dem Tod der beiden jungen Frauen nach einem illegalen Autorennen in Ludwigsburg. Monatelang wurden im Prozess gegen die zwei angeklagten Fahrer und ihren Cousin Videos angeschaut, Zeugen verhört, es wurden Gutachten in Auftrag gegeben und Einlassungen verlesen. Nun will das Landgericht am Dienstag (14.00 Uhr) in Stuttgart das Urteil verkünden. Im Zentrum steht die Frage, ob der Fahrer als Mörder verurteilt oder ob der Fall juristisch als fahrlässige Tötung bewertet wird.

Abgebremst und immer wieder Gas gegeben

Angeklagt sind zwei Brüder im Alter von 33 und 35 Jahren sowie ihr 26 Jahre alter Cousin. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft verabredeten sie sich am Abend des 20. März 2025 zu einem illegalen Rennen in der Ludwigsburger Innenstadt. Sie rasten durch eine Bahnhofsunterführung, bremsten, stimmten sich ab und beschleunigten erneut – teils in einer Tempo-50-Zone. Dabei sollen sie sich gefilmt und angefeuert haben. Schließlich soll der jüngere Bruder mit mehr als 130 Kilometern pro Stunde das Auto von zwei Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren gerammt haben, die gerade eine Tankstelle verlassen wollten.

Die Anklage fordert für den mutmaßlichen Unfallverursacher lebenslange Haft unter anderem wegen Mordes. Er habe kurz vor dem Aufprall über mehrere Sekunden Vollgas gegeben, obwohl er die lebensgefährliche Situation erkannt habe. Für seinen Bruder, der im zweiten Wagen unterwegs gewesen sein soll, fordert die Staatsanwaltschaft 13 Jahre Haft unter anderem wegen versuchten Mordes. 

Gegen den Cousin, der mit im Auto saß, wird eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Teilnahme an einem illegalen Rennen mit Todesfolge sowie fahrlässiger Tötung verlangt. Zudem sollen alle drei Männer ihre Führerscheine verlieren, die Brüder nach dem Willen der Anklage dauerhaft.

Angeklagte räumen Verantwortung ein

Die Verteidiger weisen die Mordvorwürfe zurück. Sie bestreiten, dass die Angeklagten den Tod anderer billigend in Kauf genommen hätten. Für den Unfallfahrer sieht die Verteidigung keinen ausreichenden Nachweis eines Tötungsvorsatzes. Auch der Anwalt des älteren Bruders, dessen Fahrzeug nicht direkt am Zusammenstoß beteiligt war, wendet sich gegen den Vorwurf der Mittäterschaft. Für den Cousin wird eine Bewährungsstrafe gefordert. Die Angeklagten selbst räumten teils Verantwortung ein, bestritten jedoch, jemanden bewusst gefährdet zu haben.

Juristisch ist der Fall heikel: Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 sind illegale Autorennen ausdrücklich strafbar. Bei Todesopfern drohen mehrjährige Haftstrafen, in besonders schweren Fällen auch eine Verurteilung wegen Mordes. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Fahrer den Tod anderer nicht nur für möglich hält, sondern ihn billigend in Kauf nimmt. 

Heikle Abwägung 

Genau diese Frage muss das Gericht nun beantworten. In der Vergangenheit haben Gerichte in ähnlichen Fällen unterschiedlich entschieden – von fahrlässiger Tötung bis hin zu Mordurteilen.

Über den Einzelfall hinaus verweist der Prozess auf ein andauerndes Problem. Trotz verschärfter Gesetze registriert die Polizei wieder mehr illegale Autorennen. In Baden-Württemberg wurden 2024 insgesamt 433 Fälle erfasst, im ersten Halbjahr 2025 bereits 293 – ein deutlicher Anstieg, auch durch intensivere Kontrollen.

© dpa-infocom, dpa:260407-930-913081/1