Der Begriff „Ghosting“ stammt ursprünglich aus der Dating-Welt und beschreibt den plötzlichen Kontaktabbruch einer Bekanntschaft ohne Erklärung. Im Berufsleben hat er inzwischen eine ähnliche Bedeutung: Ein Bewerbungsprozess verläuft zunächst normal: Die Bewerbungsunterlagen werden eingereicht, es werden vielleicht sogar Gespräche geführt und plötzlich hört man nichts mehr von der anderen Seite.
Mögliche Gründe für Ghosting
Ein banaler, aber nicht unwahrscheinlicher Grund ist, dass die Personalabteilung des Unternehmens überlastet ist. Oft ist nur eine einzelne Person mit der Aufgabe beauftragt, eine Stelle zu besetzen, und ist aufgrund der Masse an Bewerbungen zeitlich überfordert. Ebenso können Urlaubszeit, Brückentage oder Krankheitsfälle im Betrieb Entscheidungen verzögern. Personalentscheidungen werden außerdem oft nach hinten gestellt, wenn im Tagesgeschäft viel zu tun ist.
Ein weiterer Grund für fehlende Rückmeldung kann sein, dass man selbst nicht die erste Wahl für die Besetzung einer Stelle ist. Dies muss nicht unbedingt negativ sein, aber wenn sich die erste Wahl Bedenkzeit erbeten hat, kann dies den Prozess in die Länge ziehen.
Während eines Bewerbungsprozesses kann es passieren, dass sich die Umstände im Unternehmen verändern und die Stelle von den Veränderungen betroffen ist. Intern muss neu justiert werden, dies kostet Zeit. Grundsätzlich kann es natürlich ebenfalls vorkommen, dass eine Stelle tatsächlich bereits besetzt wurde, aber den Bewerbern nicht abgesagt wird. Dies zeugt grundsätzlich zwar von schlechtem Stil der Personalabteilung, ist aber im Bereich der Möglichkeiten.
Richtig reagieren
Spekulationen helfen nicht weiter. Um eine Antwort zu bekommen, hilft nur das aktive Nachhaken beim Unternehmen. Wann dies erfolgt ist eine schwierigere Frage. Grundsätzlich gilt, dass in kleineren Unternehmen früher nachgefragt werden kann, denn je größer ein Unternehmen ist, desto länger dauert der Bewerbungsprozess.
Wenn ein fester Zeitpunkt für eine Rückmeldung ausgemacht wurde, sind fünf Arbeitstage nach Verstreichen des Termins nicht zu früh.
Wenn kein fester Zeitpunkt ausgemacht wurde, sind drei Wochen nach dem ersten Gespräch ein guter Zeitpunkt, um sich zu erkundigen. Ob dies per E-Mail oder Telefon geschieht, sollte man von Fall zu Fall entscheiden.
Sollte auch nach einer Kontaktaufnahme keine Reaktion erfolgen, hilft nur eines: Die Stelle abhaken und nach vorne schauen.
Wenn Unternehmen sich gegenüber potenziellen Arbeitnehmern so verhalten, wird es nach Antritt der Stelle in den seltensten Fällen besser.
