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Letzter Akt im Hochschulstreit

Mittlerweile ist es um die Verwaltungshochschule schon wieder ruhiger geworden. Archivfoto: dpa
Mittlerweile ist es um die Verwaltungshochschule schon wieder ruhiger geworden. Foto: dpa
Der Verwaltungsgerichtshof hat sein Urteil im Streit der Ex-Rektorin gegen das Land veröffentlicht

Ludwigsburg. Knapp drei Jahre im Amt, dafür sieben Jahre Streit – heftig und vor Gericht ausgetragen: So lautet das bittere Resümee der Ära Claudia Stöckle an der Ludwigsburger Verwaltungshochschule. Unter Rektorin Stöckle ist die Ludwigsburger Hochschule in einem Strudel von Skandalen und heftigen Streitereien versunken, von der sich die Einrichtung derzeit erst allmählich wieder erholt.

Bereits im vergangenen Oktober war in einem der wichtigsten Prozesse, die Folge der Krise waren, ein Urteil gefallen. Der Rauswurf von Stöckle 2015 war rechtens, urteilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Jetzt wurde auch die Begründung dafür, die 120 Seiten umfasst, den Beteiligten zugeschickt. Das Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, hat es in sich.

Ungeeignet für Rektoren-Amt

Laut dem Verwaltungsgerichtshof hatte sich Stöckle bereits zwei Jahre nach ihrem Amtsantritt mit praktisch allen Entscheidungsträgern an der Hochschule überworfen. Die Eskalation sei dermaßen verfahren gewesen, dass bereits ab 2014 eine funktionierende Zusammenarbeit nicht mehr möglich war.

Was genau zu diesen Zerwürfnissen geführt hat, ist für den Verwaltungsgerichtshof irrelevant. Er hat sich nur mit den Fragen beschäftigt, ob die Hochschule weiter mit einer Rektorin Claudia Stöckle hätte funktionieren können und ob bei der Abberufung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Die erste Frage wird im Urteil mit „nein“ beantwortet, die zweite mit „ja“.

Zwar haben sich in dem Konflikt an der Hochschule auch andere Personen unkorrekt verhalten, vor allem dem Führungsstil von Stöckle und ihrem persönlichen Verhalten in der Krise wird von den Richtern aber die entscheidende Rolle beigemessen.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass Stöckle ungeeignet war, eine Hochschule zu führen. Die Rektorin ist es als erfahrene Verwaltungsbeamtin gewohnt gewesen, „hierarchisch von oben nach unten zu führen“, heißt es im Urteil. Eine Hochschule ist aber kein Amt, in dem Untergebene darauf warten, eine Ansage zu bekommen. Das hat Claudia Stöckle offensichtlich nicht verinnerlicht. Die Richter führen dazu eine ganze Reihe von Beispielen auf, in denen die Ex-Rektorin diese Sichtweise selbst bestätigt. Laut den Unterlagen, die den Richtern vorlagen, hat sich Stöckle gegenüber den Professoren und anderen Mitarbeitern völlig unangemessen verhalten. Immer wieder hat sie mit disziplinarischer oder strafrechtlicher Verfolgung gedroht.

Klarer Sieg für die Ministerin

Auch in der sogenannten Zulagen-Affäre hat Stöckle, entgegen ihren eigenen Aussagen, keine rühmliche Rolle gespielt. Ihr Vorgänger, Walter Maier, hatte unmittelbar vor seiner Pensionierung 13 Professoren monatliche finanzielle Zulagen zugesprochen. Die Begründungen für das Extrageld waren falsch, im Januar ist Walter Maier deshalb vor dem Landgericht zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden.

Stöckle hatte gleich nach Amtsantritt zwar bemerkt, dass falsche Zulagen gezahlt werden, nachdem sie sich beim Wissenschaftsministerium gemeldet hatte, sorgte sie allerdings selbst dafür, dass alle 13 Professoren die Zulagen weiterhin bekommen. Ein Umstand, der schon vor dem Landgericht kritisiert wurde. Hätte Stöckle anders gehandelt, hätte man die Zahlungen damals wohl noch stoppen können.

Dem Verhalten des Wissenschaftsministeriums und auch dem Hochschulrat und dem Hochschulsenat, in denen Stöckle 2015 abgewählt wurde, bescheinigt der Verwaltungsgerichtshof dagegen eine rechtlich saubere Vorgehensweise. Eine damals vom Ministerium eingesetzte Kommission hat völlig unabhängig arbeiten können.

Kurzum: Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) ist in dem Streit die Siegerin. „Ich freue mich, dass wir dieses Kapitel nun endgültig schließen können und die Hochschule sich in Ruhe erfolgreich weiterentwickeln kann“, ließ sie am Donnerstag verkünden. Der Druck, der auf ihr lastete, war phasenweise enorm. Auf dem Höhepunkt der Krise wurde im Landtag sogar ihr Rücktritt gefordert. Und auch viele Medien haben sich hinter Stöckle gestellt und ihr die Mär von der einsamen Kämpferin gegen das Ministerium und den intriganten Haufen an der Ludwigsburger Hochschule abgenommen. Diese Geschichte war einfach zu schön. Das Problem daran: Sie stimmt nicht. Das hat jetzt sogar der Verwaltungsgerichtshof bestätigt.