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Traumhaus nach Plan

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Kreativität auf der Baustelle – Was die Behörden Bauherren vorgeben können

Ludwigsburg. Gelbes Dach, blaue Fassade und am besten ein kleines Türmchen an der Seite – so sehen Häuser in Deutschland nicht aus. Denn es gibt Vorgaben der Gemeinden, wie gebaut werden darf. Sogar wie groß das Traumhaus sein darf und wie viele Stockwerke erlaubt sind, steht darin. Hält der Bauherr das nicht ein, kann die Bauaufsicht verlangen, dass das neue Zuhause zurückgebaut wird.

 

Der Architekt Ludger Weidemüller betont: „Ehe man Luftschlösser baut, sollte man einiges beachten.“ Schon vor dem Grundstückskauf sollte man sich überlegen, was man dorthin bauen möchte. Einen Bebauungsplan gebe es mittlerweile für fast jedes Neubaugebiet, sagt der Berater beim Bauherren-Schutzbund.

 

„Auf dem Bebauungsplan finden sich Vorgaben etwa zu den Baugrenzen“, erläutert der Architekt Wolfgang Szubin vom Verband Wohneigentum. „Also, wie weit und wie groß darf ich bauen, wie viel Abstand muss ich zur Straße halten? Wie hoch oder tief darf ich bauen? Welches Dach darf ich draufsetzen? Darf ich ein Türmchen bauen, oder darf ich nur ein Satteldach planen?“

 

„Es gibt Bebauungspläne, die sehr detailliert sind – etwa in sehr hübschen Städten, die nicht den Katalog aller deutschen Fertigbaufirmen abbilden wollen“, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. Sie könnten dann festlegen, dass es Reetdächer oder Butzenscheiben gibt. Andere Kommunen legen den Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und geben vor, dass Passivhäuser oder Plus-Energie-Häuser entstehen sollen.

 

Wer wissen möchte, welche Vorgaben beim zukünftigen Traumhaus zu beachten sind, wendet sich am besten an die zuständige Stadtplanung. „Hier kann man die Bebauungspläne einsehen, und es gibt in der Regel eine kostenlose Bauberatung“, sagt Weidemüller. „Die ist öffentlich, und jeder kann sich dort beraten lassen.“ Immer mehr Kommunen stellten ihre Bebauungspläne auch im Internet zur Verfügung.

 

Daneben ist die Gestaltungssatzung eine wichtige Informationsquelle für Bauherren. „Da steht zum Beispiel, welche Neigung das Dach haben sollte, welche Firsthöhe und welche Traufhöhe zulässig sind“, erklärt Wolfgang Szubin. „Auch Farben und Gestaltung können dort geregelt werden. Etwa, ob Bauherren nur Ziegelsteine verwenden dürfen oder verputzte Fassaden gewünscht sind.“