Ludwigsburg. Bei der Kontrolle haben Polizistinnen und Polizisten zwischen 7 und 8 Uhr Fahrradfahrer und -fahrerinnen angehalten, die ohne Beleuchtung zwischen der Oststadt und der Stadtmitte unterwegs waren. Insgesamt 16 Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 18 Jahren waren es, die ohne Licht am Fahrrad gestoppt wurden. Bei verkehrserzieherischen Gesprächen erklärten die Polizisten allen Personen die Risiken, die durch das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit entstehen - für die Radfahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Weitere Kontrollen geplant
Die Polizei wird während der dunklen Jahreszeit weiterhin solche Kontrollen machen und baut auf die Einsicht aller Fahrradfahrer, sich nur mit entsprechender Beleuchtung im Straßenverkehr zu bewegen. Auch Eltern sollten darauf achten, dass sich die Fahrräder ihrer Kinder in einem entsprechend verkehrssicheren Zustand befinden, heißt es in der Mitteilung.
Reflektoren, Scheinwerfer und Lichter
Zur vorschriftsmäßigen Beleuchtung für Fahrräder gehören Frontscheinwerfer und Rücklichter sowie Reflektoren, die nach vorne, nach hinten sowie zur Seite gerichtet sind. Ob die Beleuchtung über Batterien oder einen Dynamo gespeist wird, ist dabei unerheblich. An den Rädern sind sowohl klassische orangefarbene Speichenreflektoren („Katzenaugen“) zugelassen, als auch retroreflektierende Streifen an den Felgen oder Speichenhülsen. Alle Elemente müssen funktionsfähig und gut sichtbar sein.
Informationen beim Referat Prävention
Weitere Informationen zum verkehrssicheren Fahrrad sind beim Referat Prävention des Polizeipräsidiums Ludwigsburg unter Telefon (07141) 188001 oder per E-Mail an ludwigsburg.pp.praevention@polizei.bwl.de erhältlich. (red)
