Murr. Auf dem Sportplatz im Lindenweg in Murr zündeten Unbekannte am Mittwoch gegen 16.15 Uhr Feuerwerkskörper. Der Polizeiposten Steinheim prüft nun, ob durch die Explosion der Böller ein Schaden entstanden ist. Zudem weist die Polizei auf geltende Regel hin: Klassisches Silvesterfeuerwerk darf nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. In der Nähe der Kirchen, Krankenhäuser und Kinder- und Altersheime gilt ganzjährig ein Verbot. Weitere Vorgaben finden sich online auf der Seite des Umweltministeriums Baden-Württemberg. (red)



