Vaihingen/Heilbronn. Die Anklage vor dem Heilbronner Landgericht gegen den einschlägig vorbestraften 30-Jährigen war heftig: Er soll vor zwei Jahren mit großen Mengen Kokain in den Landkreisen Heilbronn und Ludwigsburg, hauptsächlich rund um Vaihingen, Handel getrieben haben. Aufgeflogen ist das, als er am 18. November 2023 ein Kilo Kokain allerbester Qualität (89,6 Prozent Reinheit) an einen anderen Dealer in Vaihingen verkauft hat. Diese Menge reicht – gestreckt – für 5.000 Konsumeinheiten, Straßenwert der Droge: 100.000 Euro. Für die Vermittlung hat der Angeklagte 9.000 Euro erhalten.
Gefallen für einen Freund?
Das war für die Richter auch ein Grund für die Verhängung der milden Strafe von zwei Jahren und acht Monaten. Zudem konnte der 30-Jährige vor Gericht glaubhaft machen, dass er das Kokain gar nicht selbst in den Händen und somit auch nicht im Besitz hatte, sondern er nur einem Freund aus der Heilbronner Türsteher-Szene einen Gefallen erwies, den er von seiner letzten Haftstrafe in der JVA Heilbronn kann. Nach der Haftentlassung habe dieser Freund den Deal zusammen mit anderen Tätern gemacht – der Angeklagte sollte 30.000 Euro bekommen – für seine Vermittlungsbemühungen.
9.000 Euro fließen in die Staatskasse
In dem Verfahren vor dem Heilbronner Landgericht konnte allerdings nicht geklärt werden, wer der Freund des Angeklagten war. Entsprechende Nachforschungen gingen ins Leere. Dass der 30-Jährige durch seine Rolle an dem Ein-Kilo-Deal zwar nicht direkt, aber immerhin als Vermittler beteiligt war, konnte er letztlich nach der Beweislage nicht bestreiten. Er legte vor den Richtern ein umfassendes Geständnis ab, nachdem ihm eine Freiheitsstrafe von nicht über drei Jahren in Aussicht gestellt wurde.
Die 9.000 Euro, die der Angeklagte für seine Vermittlung tatsächlich erhalten hatte, soll laut Urteil als sogenannter „Tatertrag“ zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. Mit dem schnellen Urteil bereits am zweiten Prozesstag haben sich die Heilbronner Richter auch mehrere weitere Prozesstage erspart.
