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Nach der Haft in Ort zurückgeschickt
Abschiebeforderung für Hemminger Brandstifter ignoriert – dann geschieht wieder eine Straftat

Zwei Mal hatte es im August 2018 in der seit 2017 genutzten Flüchtlingsunterkunft gebrannt. Einen deutlich größeren Brand (Schaden: rund eine halbe Million Euro) gab es dann im Februar 2022, der das Gebäude letztlich unbewohnbar machte.
Zwei Mal hatte es im August 2018 in der seit 2017 genutzten Flüchtlingsunterkunft gebrannt. Einen deutlich größeren Brand (Schaden: rund eine halbe Million Euro) gab es dann im Februar 2022, der das Gebäude letztlich unbewohnbar machte. Foto: Ramona Theiss/Archiv
Ein Syrer hatte 2018 im „Schiff“ Feuer gelegt und andere attackiert. Nach der Haft wurde er trotz gegenteiliger Bitten wieder in den Ort geschickt – mit Folgen.