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Mit bis zu Tempo 300 und als Geisterfahrer
Nach halsbrecherischer Verfolgungsjagd: Raser soll vors Ludwigsburger Amtsgericht

Weitaus schneller als erlaubt und zeitweise auch als Geisterfahrer war ein damals 37-Jähriger auf der B 10 und den Autobahnen zwischen Mundelsheim und Mühlhausen unterwegs. Symbol
Weitaus schneller als erlaubt und zeitweise auch als Geisterfahrer war ein damals 37-Jähriger auf der B10 und den Autobahnen zwischen Mundelsheim und Mühlhausen unterwegs. Symbol Foto: Frank Rumpenhorst
Der Mann, der sich vor gut anderthalb Jahren eine Verfolgungsjagd mit mehreren Dutzend Streifenwagen geliefert hatte, soll vor Gericht. Doch warum erst jetzt?