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Sperrstunde für die Außenbewirtung
Außengastronomie: Der Stadt Besigheim sind beim Lärmschutz die Hände gebunden

Irgendwann muss man austrinken: Der Lärmschutz setzt den Öffnungszeiten der Außengastronomie Grenzen (Symbolbild).
Irgendwann muss man austrinken: Der Lärmschutz setzt den Öffnungszeiten der Außengastronomie Grenzen (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa
Um 22.30 Uhr ist draußen Schluss: So hat es die Stadt Besigheim geregelt. Doch der einstige Kompromiss ist rechtlich zweifelhaft und praktisch bedeutungslos.