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Neuer Wagen für den Fahrdienst
Damit Menschen mit Behinderung im Kreis Ludwigsburg mobil sind

Der individuelle Fahrdienst im Landkreis Ludwigsburg bringt Menschen mit Behinderung nun mit einem neuen Fahrzeug zu ihren Zielen.
Der individuelle Fahrdienst im Landkreis Ludwigsburg bringt Menschen mit Behinderung nun mit einem neuen Fahrzeug zu ihren Zielen. Foto: Daniela Hermer/Landratsamt Ludwigsburg
Der individuelle Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Landkreis Ludwigsburg hat ein neues Fahrzeug. So kann man Fahrten buchen.

Kreis Ludwigsburg. Das Auto ist ab sofort im Einsatz, um die Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern, teilt das Landratsamt mit.

Der Landkreis Ludwigsburg ermöglicht dieses Angebot bereits seit 1985 durch seine finanzielle Unterstützung. Der Fahrdienst richtet sich an Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer Einschränkung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Ziel ist es, ihnen mehr Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen – etwa durch Fahrten zu Freunden, Verwandten, Veranstaltungen oder zur Erledigung persönlicher Besorgungen.

Kooperation mit Johannitern und Maltesern

Die Organisation des Fahrdienstes übernehmen die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst. Die Kosten von rund 100.000 Euro im Jahr begleicht der Landkreis Ludwigsburg.

Das Angebot können Menschen im Landkreis Ludwigsburg nutzen, die nicht in einem Heim leben, einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ besitzen, und aufgrund ihrer Beeinträchtigung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können.

So funktioniert die Anmeldung

Vor der ersten Fahrt wird die Berechtigung anhand eines Fragebogens geprüft. Anfragen können montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr an die Rufnummer (0711) 13678945 gerichtet werden. Fahrten können frühestens zwei Wochen und spätestens zwei Tage vor dem Termin angemeldet werden und werden je nach Kapazität übernommen.

Die Fahrten werden montags bis samstags von 9 bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 22 Uhr angeboten. In begründeten Ausnahmefällen sind auch Fahrten außerhalb dieser Zeiten möglich, so das Landratsamt in seiner Pressemitteilung. (red)