1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Ludwigsburg
Logo

Tarifauseinandersetzung
Das sollten Reisende jetzt wissen

Beatrix Kaschel. Foto: Seelbach/dpa
Beatrix Kaschel. Foto: Seelbach/dpa
Expertin erklärt, welche Rechte Fahrgäste bei streikbedingten Zugverspätungen und Ausfällen haben

Düsseldorf. Dass es bei der Deutschen Bahn (DB) bereits ab Mittwochnacht zu einem 48-stündigen Streik im Personenverkehr kommen wird, ist nun sicher. Können Fahrgäste sich zur Wehr setzen? Und wie kommen sie ans Ziel? Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr in Düsseldorf erklärt, welche Rechte Fahrgäste bei streikbedingten Beeinträchtigungen nun haben – und wie sie sich das Geld für die Fahrkarte zurückholen können.

Welche Rechte haben Fahrgäste im Streikfall bei Zug-verspätungen oder Ausfällen?

Beatrix Kaschel: Die Fahrgastrechte der EU-Fahrgastverordnung gelten auch im Streikfall. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei Verspätungen und Zugausfällen aufgrund anderer Ursachen. Wer wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich ans Ziel kommt, kann je nach Verspätung einen Teil des Fahrpreises oder sogar den ganzen Fahrpreis zurückbekommen. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Verspätung ab. Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Ab einer Verspätung von über einer Stunde können Fahrgäste auch auf die Fahrt verzichten und den Ticketpreis zurückverlangen. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss die Bahngesellschaft außerdem kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten. Gibt es von dem Unternehmen nichts, sollten Reisende auch hier die Rechnungen für ihre Verpflegung aufbewahren.“

Wie bekommen Fahrgäste bei streikbedingten Störungen im Bahnverkehr ihr Geld zurück?

Die Ansprüche müssen mit dem Fahrgastrechte-Formular geltend gemacht werden. Das Formular gibt es im Zug, an der DB-Information, im DB-Reisezentrum oder online.

Wie kommen Reisende trotz Streik ans Ziel?

Wenn der gebuchte Zug ausfällt oder Verspätung hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ans Ziel zu gelangen. Im Nahverkehr hat die Deutsche Bahn in der Vergangenheit bereits Taxifahrten von größeren Bahnhöfen aus organisiert und Gutscheine ausgeteilt. Falls Reisende auf eigene Faust nach einem Taxi suchen, gibt es allerdings Einschränkungen. Wenn sich abzeichnet, dass Fahrgäste ihr Ziel mit Nahverkehrszügen erst mit mehr als 20 Minuten Verspätung erreichen, können sie ohne Aufpreis mit einem Zug des Fernverkehrs fahren. Dieser darf aber nicht reservierungspflichtig sein. Auch Sonderfahrten sind ausgeschlossen. Bevor Fahrgäste in den Fernverkehrszug einsteigen, müssen sie ein gültiges Ticket lösen.Kosten für Fahrten mit dem privaten Wagen werden nicht erstattet.