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Rettungsdienst
Einsatz für den Hubschrauber

Im Notfall kommt es auf jede Minute an – da kann auch ein Rettungshubschrauber die beste Lösung sein.Archivfoto: 7aktuell.de/Simon Adomat
Im Notfall kommt es auf jede Minute an – da kann auch ein Rettungshubschrauber die beste Lösung sein. Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat
Gegen ein Gutachten, das die Verlegung des Leonberger Rettungshubschraubers in Richtung Tübingen ins Spiel bringt, regt sich Widerstand. Eine Petition hat bislang knapp ein Drittel der nötigen Stimmen zusammengesammelt.

Leonberg/Remseck. Er war der erste Hubschrauber der DRF Luftrettung: Seit 1973 ist „Christoph 41“ im Großraum Stuttgart stationiert, erst in den Kreisen Esslingen und Böblingen, dann Ludwigsburg, seit nun schon 35 Jahren am Leonberger Kreiskrankenhaus. Mittlerweile gibt es mit „Christoph 51“ einen zweiten für den Ballungsraum Stuttgart – doch der in Pattonville stationierte Helikopter könnte bald der einzige der Region sein. So sieht es zumindest das vom Innenministerium bei einem Münchner Institut beauftragte Gutachten „Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg“, das für Christoph 41 eine Verlegung zwischen Tübingen und Reutlingen ins Spiel bringt, um die Gebiete südlich davon besser versorgen zu können. Doch dagegen regt sich Widerstand: Mehrere Vertreter von Blaulichtorganisationen aus Leonberg haben unlängst eine Petition an das Innenministerium gestartet. Das Ziel: „Rettungshubschrauber Christoph 41 muss in Leonberg bleiben!“, so der Titel der bis Dezember laufenden Unterschriften-Sammelaktion.

Denn: „Mit der Verlegung würden massiv Steuergelder verschwendet und die notärztliche Versorgung der Menschen im Ballungsgebiet Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Enzkreis inklusive Pforzheim, Rems-Murr-Kreis sowie Heilbronn aus der Luft deutlich verschlechtert!“, heißt es. Und das alles, um Gebiete mit sehr wenigen Notarzteinsätzen – passend dazu sei laut Gutachten nach der Verlegung mit nur noch einem Viertel an Hubschrauberflügen zu rechnen – zu erreichen, schreiben die Initiatoren um den Ortsbeauftragten des Leonberger THWs, Matthias Schultheiß. Die südliche Schwäbische Alb sowie die Landkreise Sigmaringen und Zollernalb könnten binnen der in dem Gutachten in den Raum gestellten 20-Minuten-Frist die in Ulm oder Villingen-Schwenningen stationierten Hubschrauber gut erreichen, ebenso, wenn man den in einem Pilotprojekt seit 2019 zu testenden Voralarm mit einbezieht, auch die aus Pattonville oder eben Leonberg.

Und eben jener Voralarm, der zu einer deutlich schnelleren Ausrückzeit und damit größerer Reichweite innerhalb des Zeitintervalls zwischen der Meldung bei der Leitstelle und dem Eintreffen am Einsatzort führen soll, funktioniere gut und sollte deshalb landesweit ausgeweitet werden – ist in dem Gutachten aber nicht berücksichtigt, kritisieren die Petenten.

Ebenso – und das wiegt für sie noch viel schwerer –, dass „Christoph 51“ schon heute mit Intensivverlegungsflügen stark ausgelastet ist. Er sei deshalb „rein zeitlich nicht in der Lage, die vielen Einsätze aufzufangen“, die der bisherige Christoph 41 in den Kreisen nördlich von Stuttgart leiste. Allerdings macht das Gutachten auch für ihn Veränderungsvorschläge: Bislang fliegt er zwischen 8 Uhr und Sonnenuntergang, denkbar sei aber auch ein Rund-um-die-Uhr-Betrieb, dem nach einer anfänglichen Ablehnung auch die Remsecker Kommunalpolitik nicht im Wege stehen will. Durch die Aufhebung des Nachtflugverbots könnten bis zu 168 Flüge jährlich dazukommen. 2020 waren es 1131 Einsätze, das Leonberger Pendant kam auf 1088, wovon 181 in den Kreis Ludwigsburg gingen, bei 102 Flügen blieb er im Kreis Böblingen, teilt die DRF auf Anfrage mit.

Ansonsten hält sich die Organisation aber bedeckt, was ihre Einschätzung der vor rund einem Jahr veröffentlichten Vorschläge angeht. Das Gutachten sei durch ein renommiertes Institut erstellt worden und „eine Betrachtung von möglichen Anpassungen an sich möglicherweise verändernde Rahmenbedingungen und ein Vorschlag an das zuständige Ministerium als Träger der Luftrettung“, heißt es, wenngleich auch zu hören ist, dass das Ministerium dem folgen wolle. Allerdings weist die DRF auch darauf hin, dass „sowohl die medizinisch-fachliche als auch die politische Willensbildung durch die Veröffentlichung des Gutachtens noch nicht abgeschlossen sind. Hier führt das Innenministerium als Träger der Luftrettung derzeit alle erforderlichen Gespräche, die für eine Entscheidung notwendig sind.“

Inwieweit dabei die Petition und die Kritik an den Plänen von Kommunal- und Böblinger Kreispolitikern – sie verweisen dabei auch auf die regelmäßigen Investitionen in den Hubschrauber-Standort sowie die An- und Abflüge über weitestgehend unbebautem Gebiet – einfließen, bleibt also abzuwarten. Fest steht aber, dass bislang fast 6800 Menschen – zuletzt nach eigenen Angaben aus Ditzingen, Stuttgart und Gerlingen – sich mit ihrer Unterschrift gegen die Verlegung des Hubschraubers aus Leonberg einsetzen.

Internet: www.openpetition.de/petition/online/rettungshubschrauber-christoph-41-muss-in-leonberg-bleiben