Kornwestheim. Nach mehr als sechs Jahren ist der Rechtsstreit um die Vergabe der Gaskonzession in Kornwestheim endgültig abgeschlossen. Die Netze BW GmbH hat ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart am 6. Juli zurückgenommen, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung Kornwestheim. Damit ist die Vergabe der Gaskonzession an die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) rechtskräftig. Die Laufzeit der Konzession endet am 31. Dezember 2039.
Gaskonzession ausgelaufen
Dem Verfahren war das reguläre Auslaufen der bisherigen Gaskonzession vorausgegangen. Nachdem die Stadt Kornwestheim 2018 das Ende der bestehenden Konzession bekannt gemacht hatte, führte sie ein wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Neuvergabe durch. Die SWLB ging daraus mit dem wirtschaftlichsten Angebot als Siegerin hervor. Die Netze BW – war ebenfalls Bieterin – akzeptierte diese Vergabeentscheidung jedoch nicht und leitete mehrere gerichtliche Verfahren ein. Im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagte das Landgericht Stuttgart der Stadt zunächst mit Urteil vom 7. Juli 2022, den Konzessionsvertrag mit der SWLB abzuschließen. Gegen diese Entscheidung legte die Stadt Berufung ein – mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Stuttgart hob das Urteil des Landgerichts am 25. Mai 2023 auf und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens. Daraufhin unterzeichneten die Stadt Kornwestheim und die SWLB im Juli 2023 den Gaskonzessionsvertrag.
Berufung kurz vor Verhandlung zurückgezogen
Parallel hierzu wurde das Hauptsachverfahren fortgeführt. Mit Urteil vom 17. Dezember 2024 wies das Landgericht Stuttgart die Klage der Netze BW auf Feststellung der Nichtigkeit des Konzessionsvertrags vollständig ab. Gegen dieses Urteil legte die Netze BW Berufung ein. Die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart war für den 16. Juli 2026 terminiert.
Mit der Rücknahme der Berufung am 6. Juli wurde das Verfahren jedoch vorzeitig beendet. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. Die Vergabe der Gaskonzession an die SWLB ist endgültig bestätigt.
Das sagen Stadtverwaltung und SWLB dazu
„Mit der Rücknahme der Berufung besteht nun endgültige Rechtssicherheit. Nach einem langjährigen und intensiven Rechtsstreit können wir dieses Kapitel abschließen und den Blick vollständig nach vorne richten. Die Entscheidung bestätigt, dass die Stadt alles richtig und das Vergabeverfahren rechtmäßig und transparent durchgeführt hat“, wird Erster Bürgermeister Daniel Güthler in der Pressemitteilung zitiert. „Wir freuen uns, auch weiterhin der Gasversorger für Kornwestheim zu sein und sind erleichtert, dass diese vertraglich auf 20 Jahre ausgelegte Partnerschaft nun auch juristisch auf sicheren Beinen steht“, ergänzt SWLB-Geschäftsführer Johannes Rager.
Finanzielle Belastungen
Der langjährige Rechtsstreit hat die Stadt Kornwestheim auch finanziell erheblich belastet. Für die juristische Auseinandersetzung mit der Netze BW sind seit 2020 Kosten in Höhe von rund 250.000 Euro entstanden. Mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens endet nun ein Rechtsstreit, der die Stadtverwaltung über Jahre hinweg intensiv begleitet hat.
Heftige Kritik des OB
Die Netze BW ist eine Tochtergesellschaft der EnBW und befindet sich zu 46,75 Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Zusammen mit den kommunalen Anteilseignern ist das Unternehmen sogar überwiegend in öffentlicher Hand. Diese Tatsache sorgte bei der Verwaltungsspitze zusätzlich für deutliche Kritik: „Die Stadt Kornwestheim wurde jahrelang von einem Unternehmen verklagt, das sich zu großen Teilen im Eigentum des Landes Baden-Württemberg befindet. Allein diese Konstellation ist mehr als fragwürdig – ebenso wie das beharrliche Festhalten der Netze BW an weiteren Klagen. Für die Stadt Kornwestheim gingen damit zum einen hohe Kosten, zum anderen großer personeller Aufwand einher. Dieser Sachverhalt sollte schlussendlich dazu führen, dass die Netze BW ihr Handeln kritisch hinterfragt“, erklärt Oberbürgermeister Nico Lauxmann in der Pressemitteilung abschließend. (red)
