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Gutachten zur Lärmproblematik
Genehmigung für erweiterten Flugbetrieb in Pattonville

Das Regierungspräsidium Stuttgart die Änderung der Flugplatzgenehmigung des Sonderlandplatzes Pattonville genehmigt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart die Änderung der Flugplatzgenehmigung des Sonderlandplatzes Pattonville genehmigt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Nach umfassender Prüfung hat das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart die Änderung der Flugplatzgenehmigung des Sonderlandplatzes Pattonville genehmigt.

Das RP ist die landesweit zuständige Luftfahrtbehörde und Luftsicherheitsbehörde. Ziel des Änderungsantrags der Flugbetriebsgemeinschaft Pattonville war insbesondere die Erweiterung des Rettungshubschrauber-Flugbetriebs sowie die Aufhebung von Beschränkungen des Vereins-Flugbetriebs. Die Prüfung hat laut RP ergeben, dass den Änderungen keine rechtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen.

Der Antrag vom 22. Dezember 2023 wurde vom RP öffentlich ausgelegt. In einer Bürgerversammlung am 18. Juni 2024 wurden die Pattonviller informiert. Wichtige Erkenntnisse dieser Bürgerbeteiligung sowie den Einwendungen wurden im Genehmigungsverfahren aufgenommen, bewertet und bei der Entscheidung berücksichtigt, so das RP. Insbesondere die Fluglärmthematik sei Gegenstand zahlreicher Einwendungen gewesen. Gutachten hätten aufgezeigt, dass die vom Flugplatz ausgehende Lärmbelastung für die angrenzenden Anwohner entsprechend der geltenden Vorschriften grundsätzlich zumutbar ist. Lediglich für einige Wohnbebauungen im südwestlichsten Bereich von Pattonville könnten zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen für einen adäquaten Lärmschutz in der Nacht notwendig werden. (red)