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Zeugen belasten den 26-Jährigen
Im Asperger Freibad masturbiert: Angeklagter muss Geldstrafe zahlen

Das Amtsgericht Ludwigsburg sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Asperger Freibad masturbiert hat. Er muss eine Geldstrafe zahlen.
Das Amtsgericht Ludwigsburg sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Asperger Freibad masturbiert hat. Er muss eine Geldstrafe zahlen. Foto: Thomas Warnack/dpa (Symbolfoto)
Ein 26-Jähriger soll im Asperger Freibad masturbiert haben. Vor dem Ludwigsburger Amtsgericht stritt er das ab. Vergeblich, denn Zeugen haben ihn beobachtet.