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AtommüllZwischenlager
Keine simple Betriebsverlängerung

Wird bis mindestens 2050 gebraucht: das Atommüllzwischenlager Neckarwestheim. Archivfoto Alfred Drossel
Wird bis mindestens 2050 gebraucht: das Atommüllzwischenlager Neckarwestheim. Archivfoto Alfred Drossel
Die bis zum Jahr 2046 laufende, aktuelle Betriebsgenehmigung des Atommüllzwischenlagers fürs Kernkraftwerk Neckarwestheim darf nicht einfach verlängert werden. Zwar ist längst klar, dass es vor 2050 kein Endlager geben wird, die Zwischenlager an den AKW-Standorten also auch mindestens so lange gebraucht werden. Doch dazu müssen sie neu genehmigt werden.