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Nur der Hauptangeklagte muss ins Gefängnis
Messerstecherei in Bietigheim: Milde Urteile nach Geständnissen

Die Urteile im Prozess um eine Messerstecherei in Bietigheim-Bissingen sind gesprochen.
Die Urteile im Prozess um eine Messerstecherei in Bietigheim-Bissingen sind gesprochen. Foto: David-Wolfgang Ebener
Die Messerstecherei in einer Flüchtlingsunterkunft in Bietigheim ist juristisch aufgearbeitet. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.