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Gericht erkennt auf Körperverletzung
Nebenbuhler in Freiberg niedergestochen: drei Jahre Haft

Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Mann wegen Körperverletzung, nicht wegen versuchten Totschlags.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Mann wegen Körperverletzung, nicht wegen versuchten Totschlags. Foto: Marijan Murat/dpa
Der 46-Jährige, der in Freiberg seinen Nebenbuhler mit einem Schraubenzieher niederstach, kommt mit einer dreijährigen Haftstrafe wegen Körperverletzung davon.