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Fünfter Verhandlungstag im Vergewaltigungsprozess
Tabithas Mörder muss wohl nicht in Sicherungsverwahrung

Vor dem Stuttgarter Landgericht läuft ein Verfahren gegen den Mörder von Tabitha wegen Vergewaltigung.
Vor dem Stuttgarter Landgericht läuft ein Verfahren gegen den Mörder von Tabitha wegen Vergewaltigung. Foto: Holm Wolschendorf
Fünfter Verhandlungstag im Markgröninger Vergewaltigungs-Prozess: Laut Gutachten kommt der Angeklagte nicht in Sicherungsverwahrung. Die Tat war der Polizei schon früh bekannt.