Möglingen. Die erlösende Nachricht für die Bewohner des Gebiets Löscher und der Aussiedlerhöfe kommt am Samstagabend: „Die durchgeführten Untersuchungen der Wasserproben haben ergeben, dass keine gesundheitsschädlichen Verunreinigungen mehr vorliegen. Das Gesundheitsamt hat die Freigabe des Trinkwassers nach Auswertung erster Laborergebnisse erteilt.
Es war nach früheren Angaben durch eine illegale Entsorgung von einer bis dato unbekannten Flüssigkeit in der Nähe des Wasserturms verunreinigt worden, eine Absicht hatte die Gemeinde dabei aber nicht vermutet.
Was wurde im Wasser festgestellt?
Im Rahmen der Untersuchungen wurden laut jüngster Mitteilung des Landratsamts geringe Mengen der Stoffe Toluol und Xylol nachgewiesen, umgangssprachlich auch zur Gruppe der „Benzole“ gezählt. Die gemessenen Konzentrationen liegen im sehr niedrigen Bereich von unter 1 Mikrogramm pro Liter.
Zum Vergleich: Für den verwandten Stoff Benzol – der als gesundheitlich kritischer gilt – existiert in der Trinkwasserverordnung ein Grenzwert von 1 Mikrogramm pro Liter. „Die aktuell gemessenen Werte liegen deutlich unterhalb dieses Vergleichswertes“, so die Kreisbehörde. Für Toluol und Xylol selbst seien in der Trinkwasserverordnung keine eigenen Grenzwerte festgelegt. Fachliche Bewertungen und toxikologische Einschätzungen zeigten jedoch, dass auch bei diesen Stoffen deutlich höhere Konzentrationen erforderlich wären, um gesundheitliche Auswirkungen zu erwarten.
Zusätzlich wurden laut Mitteilung „leicht erhöhte Werte sogenannter Trihalogenmethane festgestellt“. Dabei handelt es sich um Stoffe, die in sehr geringen Mengen auch bei der normalen Trinkwasseraufbereitung entstehen können. Nach Einschätzung der Fachbehörden stellen die gemessenen Werte keinen Grund dar, die Nutzung des Wassers einzuschränken.
Nutzung wie zuvor möglich
Nach aktuellem Stand besteht keine gesundheitliche Gefährdung durch das Trinkwasser. Die festgestellten Stoffe sind in sehr geringer Konzentration vorhanden und wurden im Zuge der umfassenden Untersuchungen vorsorglich bewertet. Ein ausführlicher Abschlussbericht des Labors wird noch folgen. Alle zuvor geltenden Nutzungseinschränkungen sind hiermit aufgehoben. Das Leitungswasser kann wieder wie gewohnt verwendet werden – auch zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen sowie für die Körperpflege.
Bürgerinnen und Bürger werden durch Lautsprecherdurchsagen, Posteinwürfe, über die Homepage und Social Media über die Aufhebung der Maßnahmen informiert.
Tipps vor der uneingeschränkten Nutzung
Urlaubsrückkehrern wird weiterhin empfohlen, alle Leitungen nach Rückkehr ebenfalls für mindestens zehn Minuten zu spülen, ebenso sollten Spül- und Waschmaschinen einmal leer laufen gelassen werden.
Für Rückfragen steht die Hotline (07141) 4864-0 noch bis Sonntag (5. April), 16 Uhr, zur Verfügung. (red)



