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Trockenheit im Kreis Ludwigsburg
Wasser aus Bächen und Seen verboten: Landkreis Ludwigsburg zieht jetzt die Notbremse

Das Landratsamt hat verfügt, dass aus Flüssen und Bächen kein Wasser mehr entnommen werden darf.
Das Landratsamt hat verfügt, dass aus Flüssen und Bächen kein Wasser mehr entnommen werden darf. Foto: Holm Wolschendorf
Wegen anhaltender Trockenheit darf ab Donnerstag, 2. Juli, bis auf Weiteres kein Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Ludwigsburg entnommen werden.

Kreis Ludwigsburg. Viele oberirdische Gewässer im Landkreis Ludwigsburg haben derzeit Niedrigwasser. Das Landratsamt Ludwigsburg hat sich daher entschlossen, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen ab 2. Juli bis auf Weiteres zu verbieten. Da nach den Wetterprognosen nicht davon auszugehen ist, dass sich an der Niedrigwassersituation kurzfristig etwas ändern wird und örtliche Niederschläge teilweise nur einen kurzzeitigen Anstieg der Wasserabflüsse zur Folge haben, hat das Landratsamt Ludwigsburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet sämtliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern. Dies betrifft auch bestehende Wasserentnahme-Erlaubnisse, die befristet widerrufen werden.

Diese Gewässer sind ausgenommen

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Wasserkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen und sonstigen Wassernutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten. Das Verbot gilt nicht für die Bundeswasserstraße Neckar einschließlich deren Kraftwerkskanäle, da diese Gewässer ein größeres Einzugsgebiet und damit mehr Wasser haben. Der Gründelbach hat ab der Kläranlage Eglosheim ebenfalls ausreichend Wasser, so dass dieser bis zu seiner Mündung in den Altneckar vom Verbot ausgenommen ist. Der Mühlbachstausee hat eine ausreichende Grundwasserspeisung und unterliegt daher auch nicht dem Verbot, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes. Für den Heiligenbergsee und den Hohenhaslacher See gelten lokalspezifische Regelungen.

Appell von Landrat Dietmar Allgaier

Die Wassermenge in den oberirdischen Gewässern ist aktuell sehr gering. Dies wirkt sich laut Landratsamt negativ auf die Wassertemperaturen und auf die Sauerstoffversorgung und damit auch auf die Selbstreinigungskraft der Gewässer aus. Auch Gewässerabschnitte, die augenscheinlich noch einen höheren Wasserstand aufweisen, seien gefährdet. Für viele Tiere und Pflanzen, die auf den Lebensraum Gewässer angewiesen sind, sei diese Situation bedrohlich. Die Entnahme von Wasser aus den Gewässern verstärkt und beschleunigt diesen Vorgang. Das Verbot soll dazu beitragen, dass sich die Gewässersituation möglichst nicht weiter verschlechtert und die Beibehaltung eines Mindestwasserabflusses zur Aufrechterhaltung der gewässerökologischen Funktionen gewährleistet wird. Landrat Dietmar Allgaier appelliert an die Vernunft aller, das Entnahmeverbot zum Schutz der Gewässer einzuhalten.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg unter der Rubrik amtliche Bekanntmachung eingesehen werden. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg ( https://niz.baden-wuerttemberg.de). (red)