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Kein Widerspruch mehr möglich
Änderung: Behörden sind verpflichtet, Personendaten an Bundeswehr weiterzugeben

Gemeldet werden alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Folgejahr volljährig werden.
Gemeldet werden alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Folgejahr volljährig werden. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Meldebehörden sind ab 1. Januar 2026 verpflichtet, Daten an die Bundeswehr weiterzuleiten. Darauf weist die Stadt Ludwigsburg in einer Pressemitteilung hin.

Ludwigsburg. Zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnten Einwohner bei den Meldebehörden – in Ludwigsburg beim Bürgerbüro – der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen, heißt es in der Mitteilung.

Die Meldebehörden sind nun verpflichtet, Namen, Anschrift und Geburtsdatum von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies könne jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindert werden. Sämtliche vor dem 1. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche gegen die Übermittlung an die Bundeswehr wurden mit diesem Stichtag gelöscht. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.

Andere Widerspruchsrechte, etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder bei Altersjubiläen, bleiben von dieser spezifischen Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen, die die Stadtverwaltung weiter. (red)