Der Luftreinhalteplan für Ludwigsburg muss zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid erneut fortgeschrieben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden.
Gleichzeitig machte das Gericht aber klar, dass Diesel-Fahrverbote in der Friedrichstraße unverhältnismäßig wären. Damit weicht es in seinem Urteil vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ab. Dieser hatte Ludwigsburg Ende 2019 nach einer Klage der Umwelthilfe dazu verurteilt, auch Fahrverbote wegen der Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Friedrichstraße in Erwägung zu ziehen.
In anderen Punkten weichen die Einschätzungen des Bundesverwaltungsgerichts aber auch von denen der Stadt Ludwigsburg ab. So sei die Messstelle an der Friedrichstraße repräsentativ gewesen. Auch die Prognose der Stadt über die Entwicklung der NO2-Belastung sei fehlerhaft gewesen, weil Ludwigsburg eine Erneuerung der Autos in der Stadt und eine Verbesserung der Abgaswerte vorausgesetzt und miteinberechnet habe.