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Erhöhte Zahl der Neuinfektionen - Wieder erweiterte Maskenpflicht in der Innenstadt

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Ludwigsburg. Die Zahl der Neu-Infektionen mit Corona steigt erneut, besonders die Mutationen sorgen für ein hohes Risiko. Der Landkreis Ludwigsburg befindet sich demnach in der dritten Welle der Pandemie, die Sieben-Tage-Inzidenz lag gestern bei einem Wert von 107,4, in der Stadt bei 107,9. Deshalb hat der Landkreis auf Wunsch der Stadtverwaltung für Teile der Ludwigsburger Innenstadt wieder eine erweiterte Maskenpflicht beschlossen.

Laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist insbesondere in den Fußgängerzonen, auf den Parkplätzen vor Einkaufszentren und Geschäften, während des Wochenmarktes und auch im öffentlichen Nahverkehr sowie an den Haltestellen und in Geschäften eine Maske zu tragen, in Fußgängerzonen reicht eine Alltagsmaske, ansonsten muss es eine medizinische Maske sein. Der Landkreis hat für die Ludwigsburger Innenstadt nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die über diese Verordnung hinausgeht und aufgrund von hohen Infektionszahlen schon einmal galt, nämlich in der Zeit von Ende Dezember bis Mitte Februar.

In folgenden Bereichen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

In der Bahnhofstraße beginnend auf Höhe der Ecke Leonberger Straße bis zur Kreuzung Schillerstraße/Hoferstraße/Uhlandstraße, in der gesamten Myliusstraße, in der gesamten Schillerstraße, auf dem gesamten Schillerplatz, in der gesamten Mathildenstraße, in der gesamten Arsenalstraße, in der Wilhelmstraße im Bereich zwischen Ecke Arsenalstraße und Kreuzung Schlossstraße/Schorndorfer Straße/Stuttgarter Straße sowie in der Körnerstraße im Bereich zwischen Ecke Wilhelmstraße und der Kreuzung Lindenstraße.

Die Maskenpflicht gilt nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr und sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind davon befreit, genauso wie Personen, denen aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist. Auch beim Essen und Trinken sowie bei sportlicher Betätigung, zum Beispiel beim Joggen oder während des Fahrradfahrens, muss keine Maske getragen werden.

Inzidenz unter 50 setzt Regelung außer Kraft

Diese Allgemeinverfügung tritt automatisch außer Kraft, sobald der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg von 50 mindestens sieben Tage lang unterschritten wird. Im Übrigen gelten weiterhin die jeweiligen Regelungen der Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg in der jeweils aktuellen Fassung.