Ludwigsburg. Wer die Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann Briefwahl beantragen, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Am einfachsten geht das online – auf www.ludwigsburg.de/wahlen mit Angabe von Wählernummer und Wahlbezirk, die auf der Wahlbenachrichtigung stehen. Ein schriftlicher Antrag auf Briefwahl ist mit dem Rücksendeformular aus der Wahlbenachrichtigung möglich. Der Antrag kann entweder in einem frankierten Umschlag an den Fachbereich Bürgerdienste gesendet oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus (Wilhelmstraße 11) eingeworfen werden.
Das müssen Briefwähler wissen
Jürgen Schindler, Leiter des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste, weist allerdings darauf hin, dass das Zeitfenster, in dem die Briefwahl durchgeführt wird, durch die vorgezogene Bundestagswahl kleiner als sonst ist. „Uns liegen die Stimmzettel aller Voraussicht nach erst ab dem 8. Februar vor. Erst dann können wir die Briefwahlunterlagen verschicken.“ Er empfiehlt: „Wer am Wahltag im Wahllokal wählen kann, sollte dies möglichst auch tun. Wir haben die Wahllokale personell und mit Wahlkabinen so ausgestattet, dass es dort zu keinen längeren Wartezeiten kommen wird.“
Die kurzen Fristen betreffen insbesondere auch die Wähler, die sich ihre Unterlagen ins Ausland schicken lassen. Diese Briefwahlanträge behandelt die Stadtverwaltung bevorzugt und verschickt sie sofort nach Erhalt der Stimmzettel. „Wichtig ist es dennoch, an den längeren Postlauf zu denken und die Unterlagen gleich nach Erhalt zurückzusenden, damit sie rechtzeitig bis zum 23. Februar bei uns eingehen,“ so Schindler.
Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt
Wer bis Sonntag, 2. Februar, keine Wahlbenachrichtigung von der Stadt erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar, beim Wahlbüro des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste das Wählerverzeichnis einsehen und Einspruch einlegen. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Deutschland hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.
Das Wahlbüro in der Wilhelmstraße 1, Raum 0.28, öffnet am Montag, 20. Januar. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 sowie von 14 bis 16 Uhr. Am Freitag, 21. Februar, ist durchgehend von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Fragen zur Wahl können auch per E-Mail (wahlen@ludwigsburg.de) gestellt werden. Außerdem ist das Wahlbüro montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr telefonisch unter der Nummer (07141) 9102409 erreichbar.