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Frauenhaus
Ludwigsburger Frauenhaus fordert sichere Finanzierung und einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt

Eine Frau im Frauenhaus erzählt ihre Geschichte: Landes- und bundesweit gibt es zu wenig Plätze und keine Sockelfinanzierung.Foto: Uli Deck/dpa
Eine Frau im Frauenhaus erzählt ihre Geschichte: Landes- und bundesweit gibt es zu wenig Plätze und keine Sockelfinanzierung. Foto: Uli Deck/dpa
Die Forderung nach einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen wird immer lauter. Damit käme auch eine gesicherte Grundfinanzierung für die Frauenhäuser. Denn auch das Ludwigsburger Frauenhaus bleibt oft auf Kosten sitzen. Jetzt soll das Land mit Kreisen und Kommunen eine Zwischenlösung finden.

Ludwigsburg. Einigkeit allenthalben: Bei einer Diskussion zur Finanzierung von Frauenhäusern im Ludwigsburger Verein Frauen für Frauen gab es keine Zweifel. „Wir haben es mit einem Flickenteppich aus Landesmitteln, einzelfallbezogenen Sozialleistungen, Spenden und Bußgeldern zu tun“, sagte die pädagogische Leiterin des Vereins Frauen für Frauen, Arezoo Shoalee, am Montag.

Ohne Rechtsanspruch auf Schutz auch keine Finanzierung

Die Krux: Es gibt keinen – gegenfinanzierten – Rechtsanspruch auf den Schutz und die Beratung von Frauen, die in Frauenhäuser flüchten muss. Die Kostenübernahme leitet sich allein aus deren Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch ab und ist zudem an den Wohnort gekoppelt. Im Klartext: Wer weder Sozialhilfe noch Grundsicherung bezieht oder das Pech hat, aus einem anderen Landkreis oder gar Bundesland in das Ludwigsburger Frauenhaus zu kommen, hat auch keinen Anspruch darauf, dass die Kosten übernommen werden. Das sind nach Schätzungen zehn bis 15 Prozent der Bewohnerinnen.

Lesen Sie hier: Kinder in Frauenhäusern - Zur umfassenden Betreuung fehlt oft das Personal

Diese Verknüpfung „ist unsinnig“, sagte Katrin Lehmann, vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Sie hatte mit Frauen für Frauen in deren Haus geladen, mit Gästen aus Sozialministerium und Landtag. Hinzu käme der Aufwand für die Frauenhäuser, Anträge stellen zu müssen, etwaige Klagen zu bearbeiten und mit Behörden zu verhandeln. Nach zwei Wochen muss nachgewiesen werden, dass die Frau und Kinder weiter gefährdet sind. „Es sind zu viele bürokratische Hürden“, so Shoalee.

„Wir wollen und müssen den Frauen und Kindern Schutz bieten und nicht erst in Verhandlungen über die Finanzierung einsteigen“, betonte Chris Scheuing-Bartelmess, Geschäftsführerin von Frauen für Frauen. „Wir sind keine Finanzberater oder Juristen.“ Das Frauenhaus in Ludwigsburg – das einzige im Landkreis – hat 19 Plätze für Frauen und Kinder an drei Standorten. Durchschnittliche Dauer des Aufenthalts: drei Monate.

Frauen ohne Kostenübernahme müsste das Frauenhaus eigentlich abweisen. „Wir haben uns entschieden, das nicht zu tun.“ Die Folge: Frauen für Frauen muss zwischenfinanzieren und teils Geld einklagen, manches Mal ohne Erfolg.

Die Lösung: Statt die Finanzierung vom einzelnen Fall abhängig zu machen, eine Grundfinanzierung zu schaffen. Zum ersten Mal sprachen sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam für einen bundeseinheitlichen Rahmen zur Finanzierung von Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen aus. Damit sollen Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewährleistet werden. Dazu gibt es sogar ein Positionspapier „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, das die Grundlage für einen Gesetzentwurf in dieser Legislatur bilden sollte.

Land soll eine Zwischenlösung zur Grundfinanzierung finden

Der lässt auf sich warten. Und so soll das Land einspringen, bis eine Finanzierung steht. Die Frage: „Wenn der Bund nicht in die Puschen kommt, wie finden wir eine institutionelle Lösung?“, fragte Ministerialdirigentin Simone Höckele-Häfner vom Sozialministerium. Das Land stelle mittlerweile 10,7 Millionen Euro für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt bereit. In Baden-Württemberg gibt es 43 Frauenhäuser mit 820 Plätzen, davon 360 für Frauen (2020). Laut Lehmann fehlen nach Empfehlung der EU 600 Plätze, nach der Istanbuler Konvention 1200.

Auch Höckele-Häfner sagte, die Frauenhausfinanzierung müsse aus dem Anspruch aus dem Sozialgesetzbuch herausgelöst werden, „wo es ehrlich gesagt nicht hingehört“. Das erste Treffen zwischen kommunalen Spitzenverbänden, Frauenhausvertretung und Landkreisen stünde bald an. „Wir wollen eine Zwischenlösung.“ Die kommunale Selbstverwaltung, durchaus geschätzt und verteidigt vor Ort, bedeute auch zuvorderst ein Engagement der Kommunen.

Den Ball spielte die Gleichstellungsbeauftragte Ludwigsburgs, Judith Raupp, gleich weiter. Bis der Bund Nägel mit Köpfen mache, seien die Mittel von Stadt und Land freiwillig. Mit der derzeitigen Kopplung ans Sozialgesetz habe jetzt „der Landkreis den Schwarzen Peter“. In Ludwigsburg unterstützen Kreis und Stadt die Fachberatung von Frauen für Frauen mit je 70500 Euro.

„Wir wollen nicht auf die Bundesebene warten“, bekräftigte die Landtagsabgeordnete Dorothea Kliche-Behnke, die SPD sehe die „klare Verantwortung auf Ebene des Landes“. Der Ausbau der Plätze bundesweit und der Rechtsanspruch seien wichtig: „Es muss einen riesigen Ruck geben müssen.“ Dem stimmte die Grünen-Fraktion im Landtag mit Stefanie Seemann zu: „Wir brauchen schnell die Übergangslösung.“ Die FDP-Landtagsabgeordnete Alena Trauschel sah ebenfalls das Land, auch in ländlichen Regionen, in der Pflicht: Man solle „nicht alles auf die kommunale Ebene begrenzen“.