Ludwigsburg. Er kann nicht duschen, weil sie das Bad frisch geputzt hat, und schlägt sie mit dem Gürtel: Das sah die Strafabteilung des Amtsgerichts im Fall eines Ehepaares aus der Weststadt als erwiesen an. Doch die malträtierte Ehefrau deckt den Täter vor Gericht. Das Strafverfahren wird am Ende gegen eine Zahlung von 1800 Euro eingestellt.
Der Streit ums „Bad putzen“ eskaliert laut den Ermittlungen am 1. November vorigen Jahres gegen 13.20 Uhr. Die gemeinsame Tochter des Paares weint bereits, als der 39-Jährige den Gürtel zieht und damit auf seine Frau einschlägt. Wie der Vertreter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft weiter ausführt, zieht der Mann seine Frau auch an den Haaren. Als eine Nachbarin die Polizei ruft, ist das Opfer am Kopf, am Oberarm und am Hals verletzt.
Frau schützt ihren Mann vor Gericht
Dem Ehemann wird ein Platzverweis erteilt, er kehrt aber zwei Tage später schon wieder in die Wohnung zurück. „Die Ehe wird fortgeführt“, erklärt die Verteidigerin des Mannes. Ihr Mandant sei von seiner Frau „erheblich provoziert“ worden und beide wollen nicht, dass er verurteilt wird. „Es gibt jedes Mal Streit, wenn er nicht ins Bad kann, weil sie geputzt hat“, erzählt die Anwältin. Frauen hätten ja öfters einen Putzfimmel, aber man könne ja nicht jedes Mal fragen, ob man duschen darf.
„Das ist für mich nicht annähernd ein Grund, mit dem Gürtel und mit der Gürtelschnalle zuzuschlagen“, stellt der Staatsanwalt fest. Für ihn höre sich das Ganze nach einer toxischen Beziehung an, die überhaupt nicht funktioniere. „Sie sind 15 Jahre verheiratet und ein gemeinsamer Urlaub ist auch geplant“, hielt die Verteidigerin dagegen.
Die 35-jährige Ehefrau will als Zeugin gehört werden, obwohl für sie das Zeugnisverweigerungsrecht gilt. „Ich bin ja auch dran schuld, ich habe ihn beleidigt“, verteidigt sie ihren Ehemann. Dieser habe sie geschubst und mehr wisse sie nicht. Für die Richterin versucht die Zeugin, den Angeklagten zu decken und das sagt sie dieser auch. „Dann mache ich keine Angaben mehr“, zieht sich das Opfer in die Zuhörerreihen zurück.
Geld geht an Verein „Frauen für Frauen“
Die Eheleute hatten gehofft, dass der Mann straffrei ausgeht, wenn er Einspruch gegen einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu jeweils 20 Euro einlegt. Was er am Ende erreicht, ist eine Einstellung des Strafverfahrens, für die er die 1800 Euro aber trotzdem bezahlen muss. Nur nicht in die Staatskasse, sondern an den Ludwigsburger Verein „Frauen für Frauen“. Das gibt der Ehefrau Anlass, von ihrem Zuhörerstuhl aus aufzubegehren, obwohl sie kein Rederecht hatte. Das sei schließlich „ihr“ Körper, kommt sie noch einmal auf die Anklageschrift zurück. Und sie sehe nicht ein, dass andere Leute jetzt an ihrem Mann Geld verdienen, nur weil er hier beschuldigt werde.
„Seien Sie ruhig, sonst leite ich ein Verfahren gegen Sie ein“, erinnerte der Staatsanwalt daran, dass die Zeugin die Unwahrheit gesagt hat, als sie behauptete, sie wisse nichts mehr von den Gürtelschlägen. Die Nachbarin, welche die Polizei gerufen hat, kann nicht als Zeugin kommen, weil sie an Corona erkrankt war. Auf sie konnte das Gericht aber ohnehin verzichten, weil sie bei dem Streit ums Bad putzen nicht dabei war und erst dazu kam, als das Opfer schon erheblich durch den Ehemann verletzt worden war.