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Beleuchtungsverbot gegen Artensterben
Öffentliche Gebäude in Ludwigsburg werden nachts nicht voll angestrahlt

Zum Wohle der Tiere wird das Ludwigsburger Schloss in den Abend- und Nachtstunden sanft angestrahlt.
Zum Wohle der Tiere wird das Ludwigsburger Schloss in den Abend- und Nachtstunden sanft angestrahlt. Foto: Ramona Theiss
Zum Schutz von Tieren ist es von April bis September in Baden-Württemberg verboten, Gebäudefassaden anzustrahlen. Bleibt das Ludwigsburger Schloss im Dunkeln?