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Urteil im Raserprozess
Raserbrüder legen Revision ein: Fall geht zum Bundesgerichtshof

Lebenslänglich und 13 Jahre für die beiden Hauptangeklagten G. und I. (v.l.): Die Brüder haben jetzt Revision eingelegt, Cousin K. (rechts) mit seiner Bewährungsstrafe nicht.
Lebenslänglich und 13 Jahre für die beiden Hauptangeklagten G. und I. (v.l.): Die Brüder haben jetzt Revision eingelegt, Cousin K. (rechts) mit seiner Bewährungsstrafe nicht. Foto: Janna Werner
Erwartungsgemäß haben die zwei Hauptangeklagten im Raserprozess Revision eingelegt. Jetzt prüft der Bundesgerichtshof das Verfahren. Was bedeutet das?