Ludwigsburg. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass ab dem Schuljahr 2026/27 auf Grundlage des Ganztagesförderungsgesetzes ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter, beginnend mit der Klassenstufe 1, bestehen wird. Dieser umfasst acht Zeitstunden an allen fünf Werktagen der Woche und in den Schulferien, eine Schließzeit von vier Wochen ausgenommen.
Landkreis möchte Mischmodell
An den vier Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in der Trägerschaft des Landkreises gibt es zurzeit noch kein Ganztagesangebot in diesen Umfang. Sie sind allerdings bereits organisatorisch Ganztagesschulen mit insgesamt 34 Wochenschulstunden und drei langen Tagen mit jeweils sieben Schulstunden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, die Ganztagesschule durch eine außerschulische Betreuung zu ergänzen. Dieses sogenannte Mischmodell möchte der Landkreis in Absprache mit den Schulleitungen an allen SBBZ etablieren.
Ausweitung auf andere Einrichtungen
Ein Start in die Ganztagesbetreuung an allen SBBZ des Landkreises ist wegen bestehender Regelungs- und Informationslücken frühestens zum Schuljahr 2027/2028 umsetzbar, teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit. Da der Rechtsanspruch zum Schuljahr 2026/2027 für alle Kinder der ersten Klassenstufe der SBBZ gilt, wird es folgende Zwischenlösung geben: Zum Schuljahr 2026/2027 wird lediglich an einem vom Landkreis getragenen SBBZ, an der Schule am Favoritepark in Ludwigsburg, ein Betreuungsangebot für die Kinder der ersten Klassenstufe als ergänzende und kostenpflichtige außerschulische Betreuung eingerichtet. Mit der Pilotschule können Erkenntnisse über die Bedarfe der Familien sowie über die pädagogische Ausrichtung und Ausgestaltung des Betreuungsangebots gesammelt werden. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Landkreis somit ein zentrales Angebot für die Ganztagesbetreuung haben. Für die Umsetzung des Angebots sollen freie Träger gewonnen werden. Sollte keine Kooperation mit einem freien Träger zustande kommen, muss der Landkreis eigenes Betreuungspersonal einstellen.
Für das erste Schuljahr 2026/2027 rechnet die Kreisverwaltung damit, dass rund zehn Prozent der Kinder der ersten Klassenstufe das Angebot nutzen werden, heißt es in der Mitteilung. Mittelfristig gehe sie davon aus, dass für 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler der SBBZ in der Trägerschaft des Landkreises ein Bedarf auf Ganztagesbetreuung geltend gemacht wird.
So hoch sind die Kosten
Für das Schuljahr 2026/2027 schätzt die Kreisverwaltung die Kosten auf rund 84.000 Euro, für das Schuljahr 2027/2028 auf rund 125.000 Euro und für das Schuljahr 2028/2029 auf rund 187.000 Euro. Finanziert werden sollen die Kosten mit der vom Bund angekündigten Betriebskostenförderung, mit den derzeit noch bis Ende 2026 befristeten Zuwendungen des Landes für flexible Nachmittagsbetreuungsangebote sowie mit Elternbeiträgen, die für die außerschulische Betreuung erhoben werden können. (red)