Ludwigsburg. Bereits am 22.10.2019 hatte der nationale Normenkontrollrat der damaligen Bundesregierung ein Gutachten zu den Herausforderungen und Voraussetzungen guter Gesetzgebung übergeben. Eine Kernbotschaft des Gutachtens lautete, dass die Qualität von Gesetzen für Wohlstand und Wohlbefinden in unserem Land und damit auch für den Erfolg und die Akzeptanz der Politik entscheidend ist. Kurzum: Gute Gesetzgebung ist unabdingbar für das Gelingen der Demokratie in unserem Land.
Warum wird seitdem so wenig für eine gute Gesetzgebung getan und warum hat man im Gegenteil das Gefühl, dass die Gesetzgebung schlechter wird?
Ein Gesetzgebungsverfahren beginnt in der Regel mit einem sogenannten Referentenentwurf. Dieser wird vom fachlich zuständigen Ministerium erstellt. Bevor die finale Fassung des Referentenentwurfs dem (Bundes-)Kabinett zugeleitet wird, erhalten die Bundesländer, Verbände, Organisationen und Institutionen die Möglichkeit, im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eine schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf abzugeben, um fachliche Expertise außerhalb der Ministerien einzuholen.
Am Anfang steht der Referentenentwurf aus dem Ministerium
Regelmäßig wird daher die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern und Interessenvertretung der Anwaltschaft in den verschiedenen Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene angehört. Die Bandbreite der Gesetzgebungsverfahren, in die die BRAK einbezogen wird, ist dabei groß und beschränkt sich nicht auf berufsrechtliche Themen. Bevor die Bundesrechtsanwaltskammer – ggf. vorbereitet durch deren spezialisierte Ausschüsse – eine Stellungnahme abgibt, hört sie ihrerseits die 27 Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet an, um die fachliche Expertise aus deren Vorständen einzuholen.

In jüngster Zeit werden die Stellungnahmefristen für die Bundesrechtsanwaltskammer extrem kurz gesetzt. So sah der Entwurf des Anpassungsgesetzes zum Europäischen Asylsystem (GEAS-Anpassungsgesetz) zum Beispiel eine Stellungnahmefrist für die Bundesrechtsanwaltskammer von fünf Tagen vor. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten eine Sechs-Tage-Frist. Für die regionalen Rechtsanwaltskammern verkürzte sich die Frist – notwendigerweise – auf zwei bzw. drei Tage. Eine Befassung der Gremien der Rechtsanwaltskammern innerhalb dieser kurzen Zeiträume ist unmöglich!
Sind Expertenmeinungen nur noch lästig?
Ein vergleichbares Hindernis für die Beteiligung der Fachkreise sind sogenannte Omnibusgesetze, mit denen gleichzeitig mehrere Gesetze erlassen werden und das mitunter in verschiedenen Rechtsgebieten. Selbst für Experten ist es schwer, hierbei den Überblick zu behalten und die Rechtsentwicklung adäquat zu verfolgen.
Die extrem kurzen Stellungnahmefristen und auch die Handhabung der Omnibusgesetzgebung lassen erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die Expertise der Fachverbände überhaupt erwünscht ist. Es drängt sich der Gedanke auf, dass das ein oder andere Gesetz bewusst mit mehreren anderen Gesetzen in einem Verfahren behandelt wird, um es schnell und ohne breite Beteiligung der Fachkreise ins Leben zu rufen.
Qualität der Gesetze in Gefahr
Das kann nicht der Anspruch an eine gute Gesetzgebung sein! Eine frühzeitige und ernsthaft gewünschte Beteiligung der Fachkreise ist zwingende Notwendigkeit, wenn man qualitativ hochwertige Gesetze verabschieden möchte, die von der Bevölkerung akzeptiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber auf den Weg guter Gesetzgebung zurückfindet. Gesetze, die nicht nachvollziehbar sind und keine Akzeptanz bei den Adressaten finden, stellen eine erhebliche Gefahr für die Demokratie und das Funktionieren unserer Rechtsordnung dar.
