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Immobilien aufwerten
Wirtschaftskolumne: Energetische Sanierung: Kein Luxus, sondern Vermögensstrategie

Jochen Dörner.
Jochen Dörner. Foto: Lonnie Wimmer
Bei manchen gelten energetische Sanierungen immer noch als Luxus. Tatsächlich sind sie eine sinnvolle Vermögensstrategie.

Geschäftsführer der Wüstenrot Immobilien GmbH

Selbstgenutztes Wohneigentum macht in Deutschland knapp zwei Drittel des Bruttovermögens der Haushalte aus und stellt damit den größten Vermögensgegenstand dar. Um diesen Wert zu erhalten und zukunftsfähig zu machen, investieren viele Eigentümer in Gebäudemodernisierungen, denn energetische Sanierungen steigern die Marktwerte. Der Transformationsprozess der energetischen Sanierung verläuft jedoch langsamer als erwartet.

Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2001 setzte die Regierung ein Ziel: Bis 2045 sollte der Wohnungsgebäudebestand weitgehend klimaneutral werden. Dafür war eine jährliche Sanierungsquote von zwei Prozent des Bestandes vorgesehen. Eigentümer und Mieter sollten von einer Wertsteigerung und niedrigeren Heiz- und Betriebskosten profitieren. Diese Sanierungsquote wurde jedoch nie erreicht. Derzeit liegt sie bei nur 0,67 Prozent. Auch bei großen Einzelmaßnahmen wie Dach-, Fassaden- und Fenstersanierungen sind die Quoten nicht wesentlich höher.

Seit 2001 haben wechselnde Regierungen die Verordnungen mehrfach verschärft. Seit Januar 2024 gilt das Gebäudeenergiegesetz, auch als „Heizungsgesetz“ bekannt. Es schreibt vor, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Mehrere Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, verlangen eine Solarpflicht bei energetischen Dachsanierungen.

Die aktuelle Regierung plant, das Gebäudeenergiegesetz in ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu überführen und verspricht Technologieoffenheit. Ab 2029 sollen Gas- und Ölheizungen weiterhin betrieben werden dürfen, wenn sie anfangs mindestens zehn Prozent Bio-Gas beimischen. Das neue Gesetz soll bis Mitte des Jahres verabschiedet werden.

Der Bund hat angekündigt, den Heizungstausch bis mindestens 2029 zu fördern. Neue Gas- und Ölheizungen könnten jedoch von der Förderung ausgeschlossen werden. Über weitere Förderungen, wie die energetische Dachsanierung, gibt es noch keine Informationen.

Eigentümer sollten aktuell einen kühlen Kopf bewahren und sich bei Sanierungsfragen am energetischen Ist-Zustand des Gebäudes orientieren. Sie sollten energetische Schwachstellen identifizieren, analysieren und neue Lösungen sorgfältig planen. Je nach finanziellen Möglichkeiten können die Maßnahmen in einem oder mehreren Schritten umgesetzt werden.

Kluge Planung kostet Zeit und Geld, ist aber kein Luxus, sondern Risikomanagement für den eigenen Geldbeutel. Qualifizierte Fachleute wie Energieberater, Architekten und Fachingenieure sind die richtigen Partner für die Beratung.

Eine voreilige Produktauswahl mit werblichen Versprechungen sollte vermieden werden. Erst nach der Planung und der Stimmigkeit des Konzepts sollte über passende technische Produkte und das Verteilungssystem entschieden werden. Andernfalls könnten Wohnungen in den kalten Monaten nicht richtig warm werden, die gewählte Lösung könnte überdimensioniert oder ineffizient sein und teuer nachgerüstet werden müssen.

In Ludwigsburg gibt es rund 45.000 Wohnungen in Wohngebäuden. Gut die Hälfte davon wurde vor 1980 gebaut. Ein Großteil dieser Gebäude müsste energetisch ertüchtigt werden. Das ist kein Luxus, sondern eine sinnvolle Vermögensstrategie. Abwarten hingegen vernichtet Vermögenswerte, da unsanierte Immobilien mit Preisabschlägen rechnen müssen.