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Nennung von Nationalitäten: So entscheidet die Redaktion der Ludwigsburger Kreiszeitung

Die Redaktion der Ludwigsburger Kreiszeitung sieht sich den ethischen Richtlinien des Deutschen Presserats genauso verpflichtet wie dem Anspruch, ihre Leserinnen und Leser umfassend und seriös zu informieren. Und das genau ist das Dilemma bei der Nennung von Nationalitäten bei Straftaten (Ziffer 12, Pressekodex).

Die Redaktion muss bei jeder Entscheidung darüber abwägen: Wann liegt ein begründetes öffentliches Interesse vor, um bei der Berichterstattung über Straftaten die Herkunft des Täters zu nennen? Wann ist es angebracht, sie nicht zu nennen, um keine diskriminierende Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens heraufzubeschwören? Wann trägt die Herkunftsnennung zum Verständnis des Geschehens bei und wann schürt sie möglicherweise rassistische Vorurteile? Weil wir unsere journalistische Arbeit sehr ernst nehmen, ist es notwendig, sich vor jeder Veröffentlichung diese Fragen zu stellen und sie sich auch zu beantworten.

Wenn wir die Entscheidung daraufhin dann getroffen haben, mag es immer noch sein, dass mancher Leser nicht damit einverstanden ist und sie auch nicht nachvollziehen kann. Wir respektieren selbstverständlich, dass über diese Entscheidung dann auch diskutiert wird. Wir erwarten aber von allen, die unsere Informationsangebote nutzen, dass sie dies mit dem gebotenen Respekt der betroffenen Personen und auch unserer Redaktion gegenüber tun. Beschimpfungen und Unterstellungen tolerieren wir nicht.