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Gericht sieht Auftragstat
Elf Jahre Haft nach Schüssen auf Kioskbesitzer

Prozessauftakt nach Schüssen auf Kioskbetreiber
Im Verfahren nach Schüssen auf einen Kioskbesitzer in Mannheim hat das Gericht sein Urteil verkündet. (Archivbild) Foto: Stefanie Järkel
Polizeieinsatz in Mannheim
Bei den Schüssen handelte es sich laut Gericht um eine Auftragstat - Ziel war, den Kioskbesitzer zu töten. Er wurde schwer verletzt. (Archivbild) Foto: René Priebe
An dem Tag, an dem ein Mann einen Kiosk in Mannheim eröffnet, wird er niedergeschossen. Der Täter wird später in Berlin gefasst. Das Gericht geht von einer Auftragstat aus. Doch wer gab den Auftrag?

Mannheim. Nach den Schüssen auf einen Kioskbetreiber in Mannheim hat das Landgericht einen 27-Jährigen zu elf Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Er soll demnach im Auftrag einer unbekannten Person im vergangenen Oktober versucht haben, den damals 39-Jährigen zu töten. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann soll laut Gericht am Abend des 4. Oktober den an diesem Tag erst neu eröffneten Kiosk betreten und dann «vollkommen überraschend» auf den Betreiber geschossen haben. Dieser sei im Brustbereich getroffen worden und zusammengesackt. Der Täter habe angenommen, seine Tat vollendet zu haben, und sei geflüchtet. Laut der Aussage des Opfers beim Prozessauftakt könnte hinter dem versuchten Mord ein geschäftlicher Konkurrent aus der Türkei stehen.

Täter reiste extra für die Tat von Berlin nach Mannheim

Aufgrund von Zeugenaussagen, Videoaufzeichnungen, DNA-Spuren und auch der Ortung des Handys kamen die Ermittler dem Angeklagten auf die Spur, wie das Gericht ausführte. Dazu trug auch das auffällige Tattoo einer Kalaschnikow auf dem Hals des Täters bei. Mehr als eine Woche nach der Tat war der damals 26-Jährige in Berlin festgenommen worden.

Der Mann war zuvor laut Gericht extra für die Tat aus Berlin nach Mannheim gereist. Täter und Opfer sollen sich nicht gekannt haben, der Angeklagte hatte demnach keinen eigenen Anlass für die Tat, sagte der Richter. Die Aussage des Angeklagten, er habe das Opfer nur verletzen wollen, wertete das Gericht als «eine Schutzbehauptung», wie der Richter sagte.

Das Opfer sagte beim Prozessauftakt aus, es sei 2024 nach Deutschland gekommen und berichtete von früheren Schüssen auf einen Laden von ihm in der Türkei. Dort habe ein Mann über Bekannte eine Art Schutzgeld von ihm gefordert. Deswegen sei sein Laden in der Türkei beschossen worden. Das Opfer sagte zudem aus, derselbe Mann habe seiner Familie gegenüber die Verantwortung für die Tat in Mannheim übernommen.

© dpa-infocom, dpa:260429-930-6940/2