Berlin. Auf Grundlage einer Gesetzesänderung zur beschleunigten Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Zeit der Ampel-Regierung sind bisher 19 Angehörige der Bundeswehr entlassen worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die neue Regelung trat im Dezember 2023 in Kraft und gilt für Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrdienstleistende und Reservisten.
Entlassung per Verwaltungsakt
Vor der Reform war für die Entlassung eines Soldaten aufgrund schwerwiegender verfassungsfeindlicher Bestrebungen ein langwieriges Disziplinarverfahren erforderlich. Während dies lief, erhielt der Soldat weiter Bezüge. Inzwischen ist die Entlassung in solchen Fällen durch die Behörde selbst per Verwaltungsakt möglich – unter Wahrung des Rechtsweges.
Die AfD hatte in ihrer Anfrage auch wissen wollen, ob der Militärische Abschirmdienst (MAD) bei Ermittlungen auf Basis der neuen Regelung «auf die Alternative für Deutschland rekurriert». Dies verneinte die Bundesregierung.
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